Betreiberinnen und Betreiber von EVS-Anlagen in der Direktvermarktung erhalten pro eingespeiste Kilowattstunde ein Bewirtschaftungsentgelt. Dieses setzt sich zusammen aus einem fixen Anteil für laufende, administrative Vermarktungskosten sowie einem variablen Anteil. Der variable Anteil beruht auf den Preisen der Ausgleichsenergie und wird seit der Produktionsperiode Q2/2023 monatlich festgelegt.
Umstellung des Berechnungsmodells für die Ausgleichsenergiekosten ab 2026
Für die Berechnung der Ausgleichsenergiepreise ist die nationale Netzgesellschaft Swissgrid zuständig. Swissgrid hat angekündigt, das Berechnungsmodell per 1. Januar 2026 vom bisherigen Zweipreismodell auf ein Einpreismodell umzustellen. Das heisst, die bisherige Unterscheidung zwischen Short- und Long-Preis entfällt zugunsten eines einheitlichen Ausgleichenergiepreises pro Viertelstunde.
Diese grundlegende Änderung wirkt sich direkt auf den variablen Anteil des Bewirtschaftungsentgelts aus: Die bisher angewendete Formel, welche auf der Differenz der Monatsmittelwerte von Short- und Long-Preis basiert, führt im Einpreismodell zu einem Ergebnis von null. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Umstellung auf das Einpreismodell zum Anlass genommen, die voraussichtlichen Bewirtschaftungskosten im Einpreismodell zu analysieren und eine Neuausrichtung vorzuschlagen. Am 1. Dezember 2025 wurde die Vernehmlassung zu den geplanten Anpassungen in der Energieförderungsverordnung (EnFV) eröffnet (siehe Medienmitteilung). Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. Februar 2026. Es ist zu erwarten, dass die revidierte Energieförderungsverordnung Mitte 2026 in Kraft treten wird.
Vorgehen für das Produktionsjahr 2026
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung vergütet Pronovo für das Produktionsjahr 2026 vorläufig nur den fixen Anteil des Bewirtschaftungsentgelts in der Höhe von 0,11 Rp./kWh.
Wird die Energieförderungsverordnung wie vorgeschlagen angepasst, erhalten nur noch Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen den variablen Anteil des Bewirtschaftungsentgelts. Die Auszahlung des variablen Anteils für das erste Halbjahr 2026 würde in diesem Fall nachträglich im dritten Quartal 2026 erfolgen.
Den detaillierten Bericht zur Herleitung des neuen Berechnungsmodells finden Sie auf der Website des BFE.
Mittwoch, 10.12.2025