Der Bundesrat erhöht den Förderungsbeitrag bei kleinen Photvoltaikanlagen

Mit der Änderung der Energieförderungsverordnung (EnFV) wird bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) der Leistungsbeitrag bis 30 Kilowatt (kW) per 1. April 2021 erhöht. Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grund- und einem Leistungsbeitrag zusammen. Der Leistungsbeitrag bis 30 kW wird um 40 Franken auf 380 Franken pro kW angehoben. Der Leistungsbeitrag wird damit erstmals seit Bestehen der Einmalvergütungen erhöht. Das setzt einen Anreiz, insbesondere auf Einfamilienhäusern grössere Anlagen zu bauen, die die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung nutzen. Weiter wird der Grundbeitrag der Einmalvergütung für PV-Anlagen gesenkt. Der Grundbeitrag sinkt bei den angebauten und freistehenden Anlagen von aktuell 1’000 Franken auf 700 Franken. Ab einer Leistung von 30 kW sinkt ausserdem der Leistungsbeitrag um 10 Franken auf 290 Franken pro kW. Die Absenkung des Leistungsbeitrags ab 30 kW stellt sicher, dass die Einmalvergütungen weiterhin maximal 30% der massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen decken, wie dies das Energiegesetz vorschreibt.

mehr dazu