Pronovo passt die Praxis bei den Auktionen der hohen Einmalvergütung (HEIV) und der gleitenden Marktprämie (GMP) in zwei Punkten an. Ab der 4. Auktionsrunde 2026 ändert sich die Reihenfolge der Zuschläge bei Geboten mit gleichem Gebotswert. Zudem gilt für freistehende Anlagen eine längere Inbetriebnahmefrist.
Reichen mehrere Gebote denselben Gebotswert ein (Fr./kW bei der HEIV bzw. Rp./kWh bei der GMP) und reicht das verbleibende Volumen nicht für alle, entscheidet neu die Anlagenleistung: Zuerst erhält das Gebot mit der grössten Leistung den Zuschlag, sofern es vollständig ins verbleibende Volumen passt. Passt es nicht, wird das Gebot mit der nächstkleineren Leistung geprüft. Das geht so weiter, bis das Volumen ausgeschöpft ist. Am Ablauf der Gebotseingabe ändert sich nichts.
Aufgrund einer Anpassung der Energieförderungsverordnung (EnFV) per 1. Januar 2026 beträgt die Inbetriebnahmefrist für freistehende Anlagen neu 48 Monate ab Rechtskraft des Zuschlags (bisher 24 Monate). Als freistehend gelten Anlagen, die weder an ein Gebäude angebaut noch in ein Gebäude integriert sind. Für alle übrigen Anlagen bleibt es bei 24 Monaten. Stellt sich nach der Inbetriebnahme heraus, dass eine Anlage nicht freistehend ist, und wurde sie nicht innert 24 Monaten in Betrieb genommen, widerruft Pronovo den Zuschlag. Prüfen Sie die Einstufung Ihrer Anlage deshalb vor der Gebotseinreichung sorgfältig. Wer in einer früheren Auktionsrunde 2026 einen Zuschlag für eine freistehende Anlage erhalten hat, wird von Pronovo direkt informiert.
Weitere Informationen finden Sie in der PV-Richtlinie und auf der Seite Auktionen.
Montag, 12.10.2026