Jede Anlagenbetreiberin und jeder Anlagenbetreiber, die/der ihre/seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) erfassen lässt, kann diese HKN frei vermarkten. Die HKN dienen dazu, die Qualität des gelieferten Stroms zu kennzeichnen und zu garantieren. Zur Vermarktung von zusätzlichen Qualitäten (wie z.B. ökologische Nachhaltigkeit) können Stromproduktelabels von anderen Organisationen auf dem HKN mitgeführt werden. Schweizerische HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard (EECS) und erfüllen die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung. Auf dieser Grundlage werden erneuerbare Energien bereits seit 2006 erfolgreich im In- und Ausland vermarktet und eingesetzt.
Das Herkunftsnachweis-System (HKN-System) selbst ist keine Vermarktungsplattform. Die Geschäfte werden ausserhalb des Systems abgeschlossen, entweder «over the counter» oder über die Vermarktungsplattform eines Drittanbieters. Nach erfolgreichem Abschluss eines Geschäfts werden die HKN im HKN-System vom Verkäufer an die Käuferin weitergegeben. Informationen über die Möglichkeit einer automatischen Übertragung von HKN finden Sie unter folgendem Link.
- Vermarktung von HKN in der Schweiz
Zur Erleichterung von «over the counter»-Geschäften haben Händler die Möglichkeit, ihre Adressdaten auf der Startseite des Herkunftsnachweissystems unter «Veröffentlichte Benutzer im System HKN CH» zu publizieren. Des Weiteren gibt es für das Zusammenführen von Angebot und Nachfrage zahlreiche Internet-Plattformen, welche Ihnen diese Aufgabe abnehmen.
BUYECO
Stromallmend
Die Stromallmend ist ein Netzwerk für Solarstrom Konsumenten und Produzenten. Sie betreibt kooperativ ein dezentrales Solarkraftwerk, bestehend aus vielen Solaranlagen verteilt auf vielen Hausdächern in der ganzen Schweiz. Die Energie Genossenschaft Schweiz ist mit der Administration der Stromallmend und der Führung der Elektrizitätsbuchhaltung unter Einhaltung der gesetzlich geforderten Kennzeichnungs- und Informationspflicht beauftragt. Die Teilnehmenden der Stromallmend organisieren sich gemäss dem Stromallmend Reglement. Die Nutzungsregeln und Tarife werden von den Teilnehmenden demokratisch bestimmt. Beteiligen Sie sich auch an der Stromallmend. www.stromallmend.ch Möchten Sie auch Ihre Vermarktungsplattform auf der Pronovo Webseite publizieren?
Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung, das Logo und den Link zu Ihrer Plattform auf die E-Mail-Adresse info@pronovo.ch. Wir werden Ihren Beitrag anschliessend prüfen und auf der Pronovo Webseite publizieren. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir publizieren die Beiträge chronologisch nach Eingangsdatum. Pronovo behält sich vor, unpassende Beiträge nicht zu publizieren.
- Europäischer Handel von Herkunftsnachweisen
Schweizerische HKN basieren auf dem europäischen Energiezertifikatsstandard (EECS, European Energy Certificate System) und können innerhalb von Europa frei gehandelt werden. Der EECS-Standard stellt den europaweiten, elektronischen Handel von HKN gemäss den Anforderungen der europäischen Richtlinie 2009/28/EG (Renewable Energy Directive I) sicher*.
Der elektronische Austausch (Import/Export) von HKN ist mit allen Ländern möglich, welche Mitglied der Association of Issuing Bodies (AIB) sind, deren Herkunftsnachweis-System (HKN-System) mit dem Hub des AIB verknüpft ist und dementsprechend den EECS-Standard umgesetzt haben.
Entwerten von HKN für die Stromkennzeichnung eines anderen Landes:
HKN-Entwertungen im schweizerischen HKN-System für ein anderes Land sind nicht zulässig.
Um HKN für ein anderes Land zu entwerten, müssen die HKN in das System des anderen Landes exportiert werden und können im System des anderen Landes für die Stromkennzeichnung entwertet werden.
Für den Import und Export von HKN wird ein Händlerkonto im HKN-System von Pronovo benötigt.
Mitgliederländer AIB:
Österreich, Belgien, Schweiz, Zypern, Tschechien, Deutschland, Dänemark, Estland, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Ungarn, Irland, Island, Italien, Litauen, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Slowenien, Slowakei, Luxemburg, Serbien, Lettland.
*Ab dem 1. Juli 2021 können auf Grund der EU-Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II) Schweizerische HKN in den Ländern der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht mehr für die Stromkennzeichnung eingesetzt werden. Dies bedeutet, dass ein elektronischer Export von HKN nur noch für den freiwilligen Markt, jedoch nicht mehr für die Stromkennzeichnung, möglich ist. Importe von ausländischen HKN in die Schweiz sind weiterhin auf elektronischem Weg über das HKN-System möglich.
Alles zum Thema Herkunftsnachweise
- Herkunftsnachweise (HKN)Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen.
- DauerauftragMit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.
- Vermarktung von StromJeder Anlagenbetreiber, welcher seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfassen lässt, kann diese frei vermarkten.
- StromkennzeichnungSchweizer Stromlieferanten müssen Ihren Endkunden mindestens einmal jährlich eine Stromkennzeichnung ausweisen.
- EigenverbrauchsregelungAlle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen.
- MehrwertsteuerpraxisMehrwertsteuer in Kombination mit Herkunftsnachweise
- Prozess Erfassung bis EntwertungVollständiger Prozessbeschrieb für die Erfassung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- Anleitung Erfüllung der ErfassungspflichtBetreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.
- Anleitung ErsatznachweiseErsatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt.