Häufige Fragen

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Förderung einer Photovoltaikanlage

  • Bleibe/werde ich nach Veräusserung/Erwerb meines Hauses Anlagenbetreiber? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wann habe ich Anspruch auf eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wann habe ich Anspruch auf eine hohe Einmalvergütung (HEIV)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Habe ich Anspruch auf den Neigungswinkelbonus? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Habe ich einen Anspruch auf den Höhenbonus? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wo kann ich mein Gesuch zur Förderung von Photovoltaik einreichen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Kann ich eine Einmalvergütung beantragen, auch wenn meine Anlage nicht am öffentlichen Netz angeschlossen ist? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie kann ich einen Dauerauftrag erstellen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Kann ich für meine Erweiterung einer Photovoltaikanlage eine Einmalvergütung beantragen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Habe ich für meine nicht geförderte Anlage trotzdem Anrecht auf Herkunftsnachweise? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wann habe ich Anspruch auf eine Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Muss ich meine Einmalvergütung versteuern? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Ist die Einmalvergütung mehrwertsteuerpflichtig? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wann erhalte ich meine Einmalvergütung? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wie hoch ist die Einmalvergütung für meine Photovoltaikanlage? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wer reicht das Gesuch für eine Einmalvergütung ein? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Welche Bedingungen muss meine Photovoltaikanlage für die Einmalvergütung erfüllen? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Wer kann mir eine Photovoltaikanlage installieren? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Benötige ich eine Bewilligung für die Installation einer Photovoltaikanlage? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Kann ich auf einem fremden Grundstück eine Photovoltaikanlage errichten? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Ist mein Grundstück für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Erhalte ich Unterstützung für die Investition meiner Photovoltaikanlage? hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Bleibe/werde ich nach Veräusserung/Erwerb meines Hauses Anlagenbetreiber?

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    Im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zu Pronovo ist massgebend, wer als Anlagenbetreiber/in bei Pronovo gemeldet ist. Solange ein neuer Anlagenbetreiber nicht bei Pronovo gemeldet wird, verbleiben die Rechte und Pflichten beim bisherigen Anlagebetreiber (vgl. Art. 5 EnFV). Dazu benötigt es keiner Zustimmung des neuen Grundeigentümers. Aus zivilrechtlicher Sicht kann die Photovoltaikanlage mit dem Ein- bzw. Anbau in das Gebäude zum Bestandteil desselben werden und teilt damit in der Regel das rechtliche Schicksal des Gebäudes. Unabhängig davon führt der Wechsel der Eigentümerstellung mit Bezug auf die Photovoltaikanlage, der mit einem Liegenschaftserwerb einhergehen kann, nicht ohne Weiteres zu einem Wechsel der bei der Pronovo registrierten Anlagenbetreiberschaft. Dafür benötigt es einen Anlagenbetreiberwechsel, der mittels durch Pronovo zur Verfügung gestelltes Formular gemeldet werden kann. Es empfiehlt sich, das Eigentümerverhältnis und/oder die Nutzungsberechtigung an der Photovoltaikanlage in vertraglicher Form zu regeln. Zu denken ist dabei insbesondere an die Errichtung einer Dienstbarkeit, einer Grundlast oder eines selbständigen dauernden Baurechts. Alternativ kann auch ein Mietvertrag im Sinne eines Dachnutzungsvertrags (mit oder ohne Vormerkung im Grundbuch) abgeschlossen werden.
  • Wann habe ich Anspruch auf eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV)?

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    Ein Gesuch um Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) kann für alle Anlagen oder Erweiterungen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp eingereicht werden, auch wenn die Gesamtleistung nach der Erweiterung 100 kWp oder mehr beträgt. Ein/e Betreiber*in einer Anlage kann auf die Vergütung der Leistung über 100 kWp verzichten, womit die Anlage ebenfalls als kleine Anlage gilt.
  • Wann habe ich Anspruch auf eine hohe Einmalvergütung (HEIV)?

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    Im Rahmen einer hohen Einmalvergütung (HEIV) werden bis zu 60% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet. Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung einer HEIV erfüllt sein:
    • Die Anlage muss eine Leistung von 2 kW bis 149.99 kW aufweisen
    • Die gesamte produzierte Elektrizität muss eingespeist werden
    • Die Anlage muss 15 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden
    • Die Anlage muss ein Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2023 aufweisen
    Im Jahr 2023 wird für die hohe Einmalvergütung eine Vergütung in Höhe von 450 Franken je kW Leistung gewährt. Falls die PV-Anlage zusätzlich für einen Neigungswinkelbonus berechtigt ist, wird dieser Bonus zusätzlich gewährt.
  • Habe ich Anspruch auf den Neigungswinkelbonus?

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    Neuanlagen und Erweiterungen ab einer Leistung von 2 kW sowie Anlagenteile, welche eine Neigung von mind. 75 Grad aufweisen, haben Anrecht auf den Neigungswinkelbonus. Für integrierte Anlagenteile mit einem Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2022 wird ein Bonus in Höhe von 250 CHF/kW gewährt. Dies gilt auch für integrierte Anlagen ab 100 kW, auch wenn diese Anlagen nur Anspruch auf den EIV Ansatz für angebaute und freistehende Anlagen haben. Dieser Bonus wird zusätzlich zur EIV gewährt. Ab Inbetriebnahmedatum 1.1.2023 profitieren auch angebaute und freistehende Anlagenteile von einem Neigungswinkelbonus. Dies in Höhe von 100 CHF/kW.
  • Habe ich einen Anspruch auf den Höhenbonus?

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    Für Photovoltaikanlagen ausserhalb der Bauzonen, die nicht an ein Gebäude angebaut oder in ein Gebäude integriert wurden und nach dem 31.12.2022 in Betrieb genommen gegangen sind, wird ein Bonus von 250 Franken pro installierter kW Leistung gewährt, sofern sie eine Leistung von mindestens 150 kW aufweisen und auf einer Höhe von mindestens 1500 m ü. M. installiert wurden.
  • Wo kann ich mein Gesuch zur Förderung von Photovoltaik einreichen?

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    Mit dem neuen Kundenportal können Sie Ihr Gesuch papierlos bei Pronovo AG einreichen. Alle Formulare werden im Kundenportal erstellt oder können heraufgeladen werden. Peter Pronovo informiert Sie, welche Dokumente und Angaben Sie für die Eingabe des Gesuches bereithalten müssen. Weiter Informationen zum Kundenportal finden sie hier.
  • Kann ich eine Einmalvergütung beantragen, auch wenn meine Anlage nicht am öffentlichen Netz angeschlossen ist?

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    Ja, erfüllt diese sogenannte Inselanlage die üblichen Fördervoraussetzungen (z.B. minimale und maximale Leistung, definierter Standort), kann sie mit einer Einmalvergütung gefördert werden. Inselanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2013 sind als Neuanlagen förderwürdig. Auf einem Grundstück, auf welchem bereits eine Solaranlage besteht, darf eine Inselanlage gefördert werden, wenn es sich effektiv um eine solche handelt. Diese darf also keine Verbindung zum Netz haben. Zwischen den Anlagen und auch zwischen der Inselanlage sowie dem Netz darf keine Verbindung bestehen. Inselanlagen werden als eigenständige Anlagen mit einem Grund- und einem Leistungsbeitrag gefördert. Dies ist mit in Krafttreten der EnFV 01.01.2018 möglich geworden. Pronovo beurteilt seit dem 01.05.2020 die Gesuche entsprechend. Gesuche, die unter bisheriger Praxis abgewiesen worden sind, können erneut gestellt werden.
  • Wie kann ich einen Dauerauftrag erstellen?

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    Der Dauerauftrag kann direkt online im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst werden. Wenn der Dauerauftrag von allen Parteien bestätigt und akzeptiert wird, gilt der Dauerauftrag als abgeschlossen und ist im Herkunftsnachweissystem legitim registriert. Jegliche Papierformulare entfallen bei diesem Prozess. Ein Dauerauftrag wird entweder durch den Anlagenbetreiber über den Login bei «Mein Projekt» oder durch den Stormhändler*in/ -lieferanten im Herkunftsnachweissystem erfasst. Eine Anleitung zur Erfassung eines Dauerauftrags finden Sie hier: Daueraufträge werden nur noch online entgegengenommen.      
  • Kann ich für meine Erweiterung einer Photovoltaikanlage eine Einmalvergütung beantragen?

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    Ja, grundsätzlich werden auch Erweiterungen mit einem Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage) gefördert. Ein Pauschalbetrag pro Anlage wird dabei jedoch nicht mehr ausbezahlt. Die Erweiterung muss über eine zusätzliche Leistung von mindestens 2 kWp verfügen und an die Grundanlage angeschlossen sein. Bitte beachten Sie: Für Anlagen, für welche vor dem 1. Januar 2018 eine Einmalvergütung ausbezahlt und/oder auf über 30 kWp erweitert wurde, besteht rückwirkend kein Anspruch auf eine Einmalvergütung.
  • Habe ich für meine nicht geförderte Anlage trotzdem Anrecht auf Herkunftsnachweise?

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    Ja! Die Ausstellung von Herkunftsnachweisen ist unabhängig zur Einmalvergütung. Um eine reine HKN-Anlage zu erfassen, melden Sie sich bei Ihrem Netzbetreibenden oder Auditor*in, falls die Gesamtwechselrichterleistung grösser als 30 kVA beträgt. Viele Energieversorger oder Händler sind zudem bereit, die Herkunftsnachweise von Anlagenbetreiber*innen zu erwerben.
  • Wann habe ich Anspruch auf eine Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV)?

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    Ein Gesuch um Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) kann nur für Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp eingereicht werden.
  • Muss ich meine Einmalvergütung versteuern?

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    Jeder Kanton hat seine eigenen steuerrechtlichen Bestimmungen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Steuerbehörde.
  • Ist die Einmalvergütung mehrwertsteuerpflichtig?

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    Einmalvergütungen qualifizieren sich als Kostenausgleichszahlung (Art. 18 Abs. 2 Bst. g MWSTG). Deshalb erfolgt die Auszahlung komplett ohne Mehrwertsteuer.
  • Wann erhalte ich meine Einmalvergütung?

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    Im Jahr 2024 wird Pronovo voraussichtlich alle Anlagen, deren Gesuch zur Einmalvergütung bis zum 31. Oktober 2024 vollständig eingereicht wurde, eine Förderzusage ausstellen und auszahlen.
  • Wie hoch ist die Einmalvergütung für meine Photovoltaikanlage?

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    Die Einmalvergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage) zusammen. Der Tarif orientiert sich am Inbetriebnahmedatum, der Höchstleistung (kW) der Anlage und der Art der Anlage (angebaut/freistehend oder integriert). Pronovo stellt zur Berechnung der Einmalvergütung einen Tarifrechner zur Verfügung.
  • Wer reicht das Gesuch für eine Einmalvergütung ein?

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    Das Gesuch kann grundsätzlich von jedem/jeder Anlagenbetreiber*in eingereicht werden. Dazu kann aber auch eine dritte Partei bevollmächtigt werden. Oft bieten Installateure entsprechende Dienstleistungen an. Auf der Webseite Solarprofis können Sie ein/e geeignete/n Installateur*in für Ihre Photovoltaikanlage finden.
  • Welche Bedingungen muss meine Photovoltaikanlage für die Einmalvergütung erfüllen?

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    Ein Gesuch um Einmalvergütung kann grundsätzlich jede/r Betreiber*in einer Photovoltaikanlage stellen. Die Anlage muss über eine installierte Gesamtleistung von mindestens 2 kWp verfügen und muss einen fixen Standort haben. Richtlinie zur Energieförderungsverordnung für Photovoltaik
  • Wer kann mir eine Photovoltaikanlage installieren?

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    Auf der Webseite Solarprofis können Sie ein/e geeignete/n Installateur*in für Ihre Photovoltaikanlage finden.
  • Benötige ich eine Bewilligung für die Installation einer Photovoltaikanlage?

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    Erkundigen Sie sich bei der Bauverwaltung Ihrer Wohngemeinde, ob eine Baubewilligung notwendig ist.
  • Kann ich auf einem fremden Grundstück eine Photovoltaikanlage errichten?

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    Dies ist grundsätzlich möglich. Sie benötigen dazu aber die Zustimmung des/der Grundeigentümers*in. Richtlinie zur Energieförderungsverordnung für Photovoltaik
  • Ist mein Grundstück für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet?

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    Die Webseite Sonnendach des Bundesamts für Energie (BFE) zeigt Ihnen in einfachen Schritten auf, ob das Dach oder die Fassade auf Ihrem Grundstück für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist.
  • Erhalte ich Unterstützung für die Investition meiner Photovoltaikanlage?

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    Einmalvergütungen sind das Instrument des Bundes zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Es gibt Einmalvergütungen für kleine PV-Anlagen (KLEIV, bis zu einer Leistung von 100 kW) und Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV, ab 100 kW), welche maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen betragen. Ab 2023 gibt es zudem die hohe Einmalvergütung (HEIV) für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch. Sie beträgt bis zu bis 60% der Kosten von Referenzanlagen. Ab einer Anlagenleistung von 150 kW wird die HEIV per Auktion vergeben.

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