Mein Gesuch auf Förderung einer Photovoltaikanlage
Hallo ich bin Peter Pronovo,
Ihr persönlicher Assistent.
Ich helfe Ihnen durch den Gesuchsprozess!
Gesuch direkt stellenHandelt es sich um Ihre erste Anlage am Standort oder um die Erweiterung einer bestehenden Anlage?
Welche Leistung hat Ihre Anlage?
Ist Ihre Photovoltaikanlage bereits realisiert?
Besten Dank für Ihre Angaben.
Sie können für Ihre Anlage ein Gesuch um eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) direkt im Pronovo Kundenportal stellen. Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder geben Sie das Gesuch selbst als Anlagenbetreiber*in ein oder Sie bevollmächtigen eine dritte Partei als Bevollmächtigte*r (z.B. Ihre*n Installateur*in). Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Abnahmeprotokoll ¹
- Grundbuchauszug ²
- Zahlungsinformationen
- Fotos der Anlage (nur für integrierte Anlagen) ³
Anmerkungen
- Alternativ zum Abnahmeprotokoll: Sicherheitsnachweis und Mess- & Prüfprotokoll (auszustellen durch Ihre*n Installateur*in)
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass drei Fotos benötigt werden: Bauphase, Randabschlüsse, Gesamtanlage.
Besten Dank für Ihre Angaben.
Sie können für Ihre Anlage ein Gesuch um eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) stellen. Gesuche um KLEIV können erst dann eingereicht werden, wenn die Anlage realisiert ist. Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Abnahmeprotokoll ¹
- Grundbuchauszug ²
- Zahlungsinformationen
- Fotos der Anlage (nur für integrierte Anlagen) ³
Anmerkungen
- Alternativ zum Abnahmeprotokoll: Sicherheitsnachweis und Mess- & Prüfprotokoll (auszustellen durch Ihren Ihre*n Installateur*in)
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass drei Fotos benötigt werden: Bauphase, Randabschlüsse, Gesamtanlage
Besten Dank für Ihre Angaben.
Sie können für Ihre Anlage ein Gesuch um eine Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) direkt im Pronovo Kundenportal stellen. Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder geben Sie das Gesuch selbst als Anlagenbetreiber*in ein oder Sie bevollmächtigen eine dritte Partei als Bevollmächtigte*r (z.B. Ihre*n Installateur*in). Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Abnahmeprotokoll ¹
- Grundbuchauszug ²
- Fotos der Anlage (nur für integrierte Anlagen) ³
Anmerkungen
- Alternativ zum Abnahmeprotokoll: Sicherheitsnachweis und Mess- & Prüfprotokoll (auszustellen durch Ihre*n Installateur*in)
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass drei Fotos benötigt werden: Bauphase, Randabschlüsse, Gesamtanlage
Besten Dank für Ihre Angaben.
Sie können für Ihre Anlage ein Gesuch um eine Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) direkt im Pronovo Kundenportal stellen. Gesuche um GREIV können bereits vor Realisierung eingereicht werden. Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder geben Sie das Gesuch selbst als Anlagenbetreiber*in ein oder Sie bevollmächtigen eine dritte Partei als Bevollmächtigte*r (z.B. Ihre*n Installateur*in). Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Grundbuchauszug ¹
- Geplante Kategorie der Anlage ²
- Geplantes Inbetriebnahmedatum
- Geplante Leistung
- Geplante jährliche Produktion
- Projektierte zukünftige Anlagengrösse
- Zahlungsinformationen
Anmerkungen
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.
- Kategorie der Anlage: Freistehende Anlage, Angebaute Anlage, Integrierte Anlage
Besten Dank für Ihre Angaben.
Für Ihre Anlagenerweiterung können Sie ein Gesuch um eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) direkt im Pronovo Kundenportal stellen. Halten Sie dafür die Projektnummer der Grundanlage bereit. Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder geben Sie das Gesuch selbst als Anlagenbetreiber*in ein oder sie bevollmächtigen eine Dritte Partei als Bevollmächtigte*r (z.B. Ihre*n Installateur*in). Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Projektnummer der Grundanlage
- Abnahmeprotokoll ¹
- Grundbuchauszug (sofern nicht bereits bei der Grundanlage eingereicht) ²
- Zahlungsinformationen
- Fotos der Anlage (nur für integrierte Anlagen) ³
Anmerkungen
- Alternativ zum Abnahmeprotokoll: Sicherheitsnachweis und Mess- & Prüfprotokoll (auszustellen durch Ihren Ihre*n Installateur*in)
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass drei Fotos benötigt werden: Bauphase, Randabschlüsse, Gesamtanlage
Besten Dank für Ihre Angaben.
Sie können für Ihre Erweiterung ein Gesuch um eine Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) stellen. Die KLEIV kann erst beantragt werden, wenn die Erweiterung realisiert ist. Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Projektnummer der Grundanlage
- Abnahmeprotokoll ¹
- Grundbuchauszug (sofern nicht bereits bei der Grundanlage eingereicht) ²
- Fotos der Anlage (nur für integrierte Anlagen) ³
Anmerkungen
- Alternativ zum Abnahmeprotokoll: Sicherheitsnachweis und Mess- & Prüfprotokoll (auszustellen durch Ihren Ihre*n Installateur*in)
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass drei Fotos benötigt werden: Bauphase, Randabschlüsse, Gesamtanlage
Besten Dank für Ihre Angaben.
Für Ihre Anlagenerweiterung können Sie ein Gesuch um eine Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) direkt im Pronovo Kundenportal stellen. Halten Sie dafür die Projektnummer der Grundanlage bereit. Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder geben Sie das Gesuch selbst als Anlagenbetreiber*in ein oder sie bevollmächtigen eine Dritte Partei als Bevollmächtigte*r (z.B. Ihre*n Installateur*in). Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Projektnummer der Grundanlage
- Abnahmeprotokoll ¹
- Grundbuchauszug (sofern nicht bereits bei der Grundanlage eingereicht) ²
- Zahlungsinformationen
- Fotos der Anlage (nur für integrierte Anlagen) ³
Anmerkungen
- Alternativ zum Abnahmeprotokoll: Sicherheitsnachweis und Mess- & Prüfprotokoll (auszustellen durch Ihren Ihre*n Installateur*in)
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.
- Bitte beachten Sie, dass drei Fotos benötigt werden: Bauphase, Randabschlüsse, Gesamtanlage
Besten Dank für Ihre Angaben.
Für Ihre Anlagenerweiterung können Sie ein Gesuch um eine Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) direkt im Pronovo Kundenportal stellen. Halten Sie dafür die Projektnummer der Grundanlage bereit. Gesuche um GREIV können bereits vor Realisierung eingereicht werden. Sie haben zwei Möglichkeiten. Entweder geben Sie das Gesuch selbst als Anlagenbetreiber*in ein oder Sie bevollmächtigen eine Dritte Partei als Bevollmächtigte*r (z.B. Ihre*n Installateur*in). Welche Informationen und Dokumente Sie für das Gesuch benötigen, habe ich Ihnen unten zusammengefasst.
- Geplante Leistung, geplantes Inbetriebnahmedatum und Projektnummer der Grundanlage
- Grundbuchauszug (sofern nicht bereits bei der Grundanlage eingereicht) ¹
- Zahlungsinformationen IBAN
Anmerkungen
- Grundbuchauszug oder gleichwertiges Dokument, das eine eindeutige Identifizierung des Grundstücks und der Grundeigentümerschaft zulässt. Das Dokument darf im Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Aus dem Dokument muss eindeutig hervorgehen, wer Grundeigentümer ist und um welche Grundstücksnummer in welcher Gemeinde es sich handelt (Bsp.: Parzelle 111, GB Musterlingen). Falls das Dokument von einer elektronischen Plattform für Grundbuchdaten stammt, muss diese im Auftrag einer kantonalen oder einer Behörde des Bundes betrieben und von diesen anerkannt werden. Falls Sie nicht der Grundeigentümer des Grundstückes sind, wird die Zustimmung des Grundeigentümers benötigt.