MKF FAQ

Was ist ein unabhängiger Produzent?
Unabhängige Produzenten sind Inhaber von Energieerzeugungsanlagen, an welchen Netzbetreiber oder Stromlieferanten zu höchstens 50 Prozent beteiligt sind und die leitungsgebundene Energie:

  • vorwiegend für den Eigenverbrauch erzeugen, oder
  • ohne öffentlichen Auftrag vorwiegend oder ausschliesslich zur Einspeisung ins Netz erzeugen.

In welchem Fall werden an einen Produzenten 15 Rp./kWh und in welchem Fall werden 16 Rp./kWh ausgezahlt?
Dem Produzenten soll ein Jahresmittelpreis von 15 Rp./kWh ausgezahlt werden. Anlagen, die zwischen 1992 und 1999 in Betrieb genommen wurden, stehen 16 Rp./kWh zu (vgl. Richtlinie MKF, Ziff. 5.1).

Wird die Nettostromproduktion der Anlage vergütet?
Nein, die MKF wird nur für die von der MKF-Anlage ins Netz eingespeiste Überschussenergie ausgezahlt. Die Überschussenergie entspricht der am Ort der Produktionsstätte produzierten Energie abzüglich Eigenbedarf (Hilfsspeisung der Anlage) und Eigenverbrauch.

Was ist der marktorientierte Bezugspreis?
Der marktorientierte Bezugspreis entspricht dem Vorlieferantentarif des Energieversorgungsunternehmen (EVU). Dieser entspricht dem mengengewichteten Durchschnitt der Preise, zu denen das EVU von seinen Vorlieferanten Strom bezogen hat.

Wem stehen die Herkunftsnachweise (HKN) der MKF-Anlage zu?
Das Anrecht auf Herkunftsnachweise steht grundsätzlich dem unabhängigen Produzenten zu. Hiervon ausgenommen sind Produzenten, die ihren Anspruch am ökologischen Mehrwert an ein Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung abgetreten haben. In diesem Fall ist das Unternehmen der öffentlichen Energieversorgung an den HKN berechtigt. Dieses Anrecht muss gegenüber der Vollzugsstelle anhand des Formulars «HKN-Dauerauftrag» nachgewiesen werden.