Gesuch bis Vergütung

Gesuch bis Vergütung

Die Anmeldung einer Biomassenanlage zum Förderprogramm der BKB erfolgt über die zwei Schritte Gesuch und Inbetriebnahme-Meldung. Die Details zur Abwicklung der BKB entnehmen Sie den Beschreibungen unter «Nach der Inbetriebnahme»

  • Gesuch hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Inbetriebnahme-Meldung (IBM) und Beglaubigung hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Nach der Inbetriebnahme hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gesuch

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    Ihr Gesuch zur Förderung der Biomasseanlage mit einem Betriebskostenbeitrag stellen Sie als Anlagebetreiber/in mit dem Gesuchsformular auf der Pronovo Webseite. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular stellen Sie per Post im Original zu. Falls das Gesuch durch eine/n Bevollmächtigte/n gestellt wird, reichen Sie bitte mit dem Gesuch die zugehörige Vollmacht ein. Falls die Anlage noch nicht in Betrieb ist, bitte zusätzlich die Vorprojekt/Dokumentation zur Anlage mit dem Beleg, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind, beilegen. Falls die Anlage schon in Betrieb ist, bitte die Informationen über die verwendeten Energieträger, das Messschema, sowie Übersichtsschema der Anlage (Systemgrenze muss ersichtlich sein) beilegen. Achtung: Schicken Sie uns das von Ihnen unterzeichnete Gesuchsformular unbedingt per Post zu, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt (Vorgabe aus der Energieförderungsverordnung). Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch per Einschreiben zu schicken. Nicht per Post eingereichte Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Allfällige Änderungen können Sie handschriftlich auf dem Ausdruck vornehmen. Mit dem Gesuch wird geprüft, ob eine Anlage förderwürdig ist. Sie erhalten von uns entweder:
    • eine Verfügung, wenn Ihr Projekt die Anforderungen an die Förderung (Vorgaben aus der Energieförderungsverordnung EnFV) gemäss den Angaben in dem Gesuch erfüllt.
    • eine abweisende Verfügung, wenn Ihr Projekt die Anforderungen an die Förderung (Vorgaben aus der Energieförderungsverordnung EnFV) nicht erfüllt.
    Änderungen zum Gesuch können Sie uns schriftlich melden. Ändert der BKB-Empfänger, muss uns dieser Wechsel vom ursprünglichen BKB-Empfänger schriftlich mitgeteilt werden. Bitte verwenden Sie dafür das Formular «Anlagenbetreiberwechsel / Wechsel der berechtigten Person». Sollte sich der Standort der Anlage ändern, benötigen wir einen schriftlichen Antrag, in dem die Gründe für den Wechsel aufgeführt sind. Ein Austritt aus dem Förderprogramm der BKB ist gemäss EnFV Art. 96j mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Quartalsende hin möglich. Wir bitten Sie uns dafür das Rückzugsformular im Original unterschrieben per Post einzureichen. Ein Wiedereintritt ist nach Ablauf einer einjährigen Frist nach Austritt aus dem Förderprogramm der BKB wieder möglich.
  • Inbetriebnahme-Meldung (IBM) und Beglaubigung

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    Eine vollständige Inbetriebnahme-Meldung besteht aus einer «Voranzeige der Inbetriebnahme» und den «beglaubigten Anlagedaten». Die Voranzeige muss einen Monat vor der tatsächlichen Inbetriebnahme einer Anlage der Vollzugsstelle (Pronovo) zugestellt werden. Bitte verwenden Sie dafür das vorgesehene Formular «Voranzeige zur Inbetriebnahmemeldung / Erweiterung». Die Beglaubigung ist bis spätestens einen Monat nach der IBM einzureichen. Dazu verwenden Sie das Formular Beglaubigung Biomasse und lassen es durch einen akkreditierten Auditor (→ Liste) ausfüllen und beglaubigen. Die Beglaubigung reichen Sie im Original per Post ein.
  • Nach der Inbetriebnahme

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    Nach der Bearbeitung der vollständigen Inbetriebnahme-Meldung erhalten Sie von Pronovo eine Verfügung über Ihren Beitragssatz. Die Auszahlung der Betriebsbeiträge erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Bitte teilen Sie Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS und BKB» das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls Ihre Mehrwertsteuernummer mit. Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende Folgequartal nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:
    Produktion Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis Vergütung Anlagenbetreiber bis
    1. Quartal spätestens Ende April Ende Juni
    2. Quartal spätestens Ende Juli Ende September
    3. Quartal spätestens Ende Oktober Ende Dezember
    4. Quartal spätestens Ende Januar Ende März
    Der Beitragssatz wird jährlich rückwirkend festgelegt. Als Grundlage für den Beitragssatz dienen die tatsächliche Stromproduktion sowie die verwendeten Energieträger. Pronovo kontaktiert zur Abfrage letzterer Informationen jeweils anfangs Jahr die Anlagenbetreibenden. Dieser so festgelegte Beitragssatz gilt provisorisch für das aktuell laufende Jahr. Neben dem Beitragssatz stehen dem Anlagenbetreibenden die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage zur Verfügung. Die HKN können via Dauerauftrag an einen Händler oder eine Stromlieferantin verkauft werden. Der Betriebskostenbeitrag bestimmt sich nach dem Beitragssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises und wird pro Kilowattstunde eingespeiste Elektrizität entrichtet. Übersteigt der Referenz-Marktpreis den Beitragssatz, wird der übersteigende Teil dem Anlagenbetreiber oder der Anlagenbetreiberin in Rechnung gestellt (vgl. Art. 96g EnFV). Die Förderung ist vorerst begrenzt bis 31. Dezember 2030. Links zu: