Der Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Technologie und Leistungsklasse durch das BFE berechnet und in der Energieförderungsverordnung (EnFV) festgelegt.
Die Vergütungsdauer im Einspeisevergütungssystem (EVS) beträgt 15 Jahre (Ausnahme Biomasse: 20 Jahre) bei einer Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2018. Die Vergütung wird bis und mit dem vollen Monat ausbezahlt, in dem die Vergütungsdauer ausläuft.
- Für Photovoltaikanlagen
Die Höhe des Vergütungssatzes (in Rp./kWh) für Photovoltaikanlagen richtet sich nach dem Inbetriebnahmedatum, der Leistung sowie der Kategorie der Anlage. Der Vergütungssatz ist unabhängig vom Gesuchsdatum.
- Für Wasserkraft und Biomasse
Die Vergütungssätze von Wasserkraftwerken setzen sich aus einer Grundvergütung, einem Druckstufenbonus sowie einem allfälligen Wasserbaubonus zusammen.
Bei Biomassekraftwerken kann bei der Verwendung von landwirtschaftlicher Biomasse oder beim Einsatz von Holz ein entsprechender Bonus zu der Grundvergütung gewährt werden.
Sowohl bei der Biomasse als auch bei der Wasserkraft werden die Vergütungssätze jährlich anhand der effektiven Produktion (äquivalente Leistung) überprüft und allenfalls angepasst.
Bei Erweiterungen von Biomasse- und Wasserkraft-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, greift ein Mischvergütungssatz. - Für Windenergieanlagen
Windanlagen mit einer elektrischen Leistung bis und mit 10 kW gelten als Kleinwindanlagen. Der Vergütungssatz für Kleinwindanlagen bleibt über die gesamte Vergütungsdauer gleich.
Windanlagen mit einer elektrischen Leistung grösser 10 kW gelten als Grosswindanlagen. Bei Grosswindanlagen wird der Vergütungssatz nach fünf Jahren Betriebszeit überprüft und allenfalls angepasst. - Für Geothermie
Die Höhe des Vergütungssatzes (in Rp./kWh) für Geothermieanlagen richtet sich nach dem Anlagetyp sowie der Leistung.
Tarifrechner
Pronovo stellt zur Berechnung der Vergütung einen Tarifrechner zur Verfügung. Die Berechnungen dienen zur Information und sind nicht verbindlich. Noch nicht rechtsgültige Absenkungen und Mischtarife für Erweiterungen sind im Tarifrechner nicht berücksichtigt.
Die genaue Berechnung des Mischtarifes für Erweiterungen finden Sie auf der Seite «Erweiterung»
Alles zum Thema EVS
- Weiteres Vorgehen für geförderte ProjekteBeschreibung des Verfahrens zur Erlangung einer Vergütung
- VergütungDer Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse berechnet
- ErweiterungBestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden. Dabei kommt es jedoch zu einer Tarifreduktion.
- Beglaubigende StellenNetzbetreiber und Auditoren sind im Prozess der Erlangung einer Vergütung mehrfach beteiligt.
- Facts EVSGenerelle Informationen zum Einspeisevergütungssystem
- Herkunft FördergelderDas EVS wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.
- DirektvermarktungDie marktorientierte Einspeisevergütung.
- GeschäftsprozesseWelche Akteure sind an der Zahlung der Vergütung wie beteiligt?