Neuerungen Einmalvergütung Photovoltaik
Parkflächenbonus
Neu wird ab dem Jahr 2025 im Rahmen der Einmalvergütung ein Parkflächenbonus vergütet. Dieser wird zur «Grundvergütung» der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (ab einer Leistung von 100 kW) hinzugefügt, wenn sich die Anlage auf einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal befindet. Der Bonus kann sowohl der Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) als auch der hohen Einmalvergütung (HEIV) gewährt werden - einschliesslich jener, die durch Auktionen festgelegt werden. Der Bonus beträgt CHF 250 pro kW installierter Leistung.
Tarifanpassungen für Anlagen ab Inbetriebnahmedatum 01.04.2025
Grosse Anlagen (GREIV) wurden bisher nur mit dem Tarif für angebaute subventioniert, selbst wenn sie teilweise oder vollständig integriert waren. Künftig profitieren auch grosse Anlagen vom erhöhten Tarif für integrierte Anlagen für die Leistung bis 100 kW, sofern sie nach dem 1. April 2025 in Betrieb genommen werden.
Die Leistungsbeiträge bis 30 kW werden um je CHF 20 gesenkt. Der Satz des Leistungsbeitrags ab 100 kW wird ebenfalls um CHF 20 gesenkt.
Erhöhung Neigungswinkelboni
Zum 1. Januar 2025 werden die Sätze der Neigungswinkelboni stark erhöht. Der Satz für stark geneigte integrierte Anlagen wird von 250 auf 400 CHF/kW installierter Leistung angehoben und derjenige für angebaute und freistehende Anlagen von CHF 100 auf CHF 200 verdoppelt.