IB Wasserkraft

Investitionsbeitrag Wasserkraft

Die Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen werden vom Bundesamt für Energie (BFE) abgewickelt.

Die Gesuchsunterlagen sind auf der Webseite des BFE abrufbar.

Nur vollständige Gesuche werden berücksichtigt.

Bei Wasserkraftanlagen, die sowohl für die Förderinstrumente IB als auch für GMP qualifiziert sind, muss nicht zwingend bei der Gesuchseinreichung ein Wahlrecht für das eine oder andere Instrument ausgeübt werden. Die getroffene Wahl kann auch erst, nachdem die Höhe der IB oder den Fördersatz für die GMP kommuniziert wurde, entschieden werden. Die getroffene Wahl gilt dann auch für weitere erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Anlage.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Webseite des BFE.