Investitionsbeitrag Wasserkraft
Die Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen werden vom Bundesamt für Energie (BFE) abgewickelt.
Die Gesuchsunterlagen sind auf der Webseite des BFE abrufbar.
Nur vollständige Gesuche werden berücksichtigt.
Bei Wasserkraftanlagen, die sowohl für die Förderinstrumente IB als auch für GMP qualifiziert sind, muss bei der Gesuchseinreichung ein Wahlrecht für das eine oder andere Instrument ausgeübt werden. Die getroffene Wahl gilt dann auch für weitere erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Anlage.
Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Webseite des BFE.