Investitionsbeitrag Biomasse
Der Investitionsbeitrag (IB) ist ein Förderinstrument des Bundes zur Förderung von erneuerbaren Energien. Im Zuge der Änderung des Energiegesetzes und der Energieförderungsverordnung zum 01.01.2025 wird der Investitionsbeitrag IB von Pronovo abgewickelt und ist neben der gleitenden Marktprämie (GMP) und dem Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen (BKB) eine Möglichkeit, Biomasseanlagen finanziell zu fördern.
Der Investitionsbeitrag (IB) und der Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen (BKB) sind ergänzende Instrumente. Eine Anlage kann also beide beanspruchen. Anlagen, die bereits eine Mehrkostenfinanzierung (MKF), eine Einspeisevergütung (EVS) oder die gleitende Marktprämie (GMP) erhalten, haben kein Anrecht auf einen IB oder BKB.
Bei Anlagen, die sowohl für die Förderinstrumente IB / BKB als auch für GMP qualifiziert sind, muss bei der Gesuchseinreichung ein Wahlrecht für das eine oder andere Instrument ausgeübt werden. Die getroffene Wahl gilt dann auch für weitere erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Anlage.
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Gesuch
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Inbetriebnahmemeldung / Beglaubigung
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Nach der Inbetriebnahme / Bauabschlussmeldung
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Auszahlung
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Q&As
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Gesuch
Gesuche um einen Investitionsbeitrag für Biogasanlagen, Holzkraftwerke und Klärgasanlagen sind bei Pronovo einzureichen. Gesuche um einen Investitionsbeitrag für Kehricht- und Schlammverbrennungsanlagen sind beim BFE einzureichen. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschliesslich auf Gesuche für Biogasanlagen, Holzkraftwerke und Klärgasanlagen. Die Gesuchsformulare sind ab Dezember 2024 auf der Webseite von Pronovo aufgeschaltet. Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Gesuche können ab 1. Januar 2025 (Poststempel) eingereicht werden. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:- Ein Gesuch kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder - sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist - die Baureife des Projekts nachgewiesen ist.
- Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
- Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
- Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).
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Inbetriebnahmemeldung / Beglaubigung
Die Neuanlage, die erhebliche Erweiterung oder die erhebliche Erneuerung ist innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach in Betrieb zu nehmen. Spätestens ein Monat nach Inbetriebnahme muss eine Inbetriebnahmemeldung (IBM) eingereicht werden. Diese muss enthalten:- Inbetriebnahmedatum
- Änderungen zum Gesuchsformular
- Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis inkl. Mess- und Prüfprotokolle
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Nach der Inbetriebnahme / Bauabschlussmeldung
Spätestens vier Jahre nach der Inbetriebnahme ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) eine Bauabschlussmeldung einzureichen. Diese muss enthalten:- eine detaillierte Baukostenabrechnung
- für Erneuerungen: eine Auflistung der anrechenbaren und der nicht anrechenbaren Investitionskosten anhand der in Anhang 2.3 aufgeführten Anlagenbestandteile
- die installierte Leistung
- die Nettoproduktion zweier voller Betriebsjahre.
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Auszahlung
Die Auszahlung des Investitionsbeitrags erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen. Der Investitionsbeitrag wird in drei Tranchen ausbezahlt:- 1. Tranche: 40 % des Höchstbetrags: bei Baubeginn
- 2. Tranche: 30 % des Höchstbetrags: nach Einreichen der Inbetriebnahmemeldung
- 3. Tranche: Differenz von der 1. und 2. Tranche zum definitiven Investitionsbeitrag: nach Eintritt der Rechtskraft der definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags. Die definitive Festsetzung erfolgt nach der Bauabschlussmeldung.
Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWäq-el ≤ 50 kW 19'000 ≤ 100 kW 18'000 ≤ 500 kW 15'000 ≥ 500 kW 13'000 Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWel ≤ 50 kW 5'000 ≤ 100 kW 4'600 ≤ 500 kW 3'800 ≤ 5 MW 3'100 > 5 MW 2'200 Leistungsklasse Ansatz in Fr./kWäq-el ≤ 50 kW 2'500 ≤ 100 kW 1'300 ≤ 500 kW 400 ≥ 500 kW 200 -
Q&As
Kann der Investitionsbeitrag zurückgefordert werden? Für die Rückforderung der Investitionsbeiträge sind die Artikel 28–30 des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 1990 sinngemäss anwendbar. Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung? Falls eine Frist aus unverschuldeten Gründen nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Ein Fristverlängerungsgesuch kann nur vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Die Fristverlängerung ist schriftlich mit einer Begründung und Belegen per E-Mail oder per Post einzureichen. Es wird empfohlen, die Dokumente per Einschreiben zu versenden. Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen IB erhalten hat, zur Verfügung? Der ökologische Mehrwert ist mit der Ausrichtung eines Investitionsbeitrags nicht abgegolten. Die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage stehen den Anlagenbetreibenden zur Verfügung und können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.