GMP Wasserkraft

Gleitende Marktprämie Wasserkraft

Die gleitende Marktprämie (GMP) ist ein Förderinstrument des Bundes zur Subvention von erneuerbaren Energien. Im Zuge der Änderung des Energiegesetzes und der Energieförderungsverordnung zum 01.01.2025 ist diese GMP neben der Einspeisevergütung (EVS) und dem Investitionsbeitrag (IB) eine Möglichkeit, Wasserkraftanlagen finanziell zu fördern.

Bei Wasserkraftanlagen, die sowohl für die Förderinstrumente IB als auch für GMP qualifiziert sind, muss bei der Gesuchseinreichung ein Wahlrecht für das eine oder andere Instrument ausgeübt werden. Die getroffene Wahl gilt dann auch für weitere erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Anlage.

Die Auszahlung für steuerbare Anlagen mit einer Leistung von mehr als 3 MW erfolgt durch das BFE. Für kleinere Anlagen bis 3 MW und alle nicht steuerbaren Anlagen erfolgt die Auszahlung durch Pronovo als Vollzugsstelle.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Webseite des BFE.

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    Die Gesuche sind jeweils bis zum Stichtag beim BFE einzureichen. Die Stichtage sind der 30. Juni 2026, der 30. Juni 2028, der 30. Juni 2030, der 30. Juni 2032 und der 30. Juni 2034.