Der Bundesrat hat am 20. März 2020 entschieden, dass die Gerichtsferien in Zivil- und Verwaltungsverfahren bereits am 21. März 2020 beginnen und bis zum 19. April 2020 andauern werden. Dies betrifft unter anderem auch die Einsprachefristen bei Pronovo. Wenn Sie also eine Verfügung erhalten haben und die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist, steht diese vom 21. März bis am 19. April 2020 still. Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Bundesrats.