Stromkennzeichnung

Unternehmen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität beliefern, müssen diese gemäss der Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) mindestens einmal im Jahr über folgende Punkte informieren:

  • Prozentualer Anteil der eingesetzten Energieträger an der gelieferten Elektrizität
  • Herkunft der Elektrizität (Produktion im In- und Ausland)
  • Das Bezugsjahr
  • An Endverbraucher gelieferte Gesamtstrommenge

Ab dem Lieferjahr 2025 (Deklaration des Lieferantenmixes im Kalenderjahr 2026) muss die Stromkennzeichnung ausserdem Angaben zu CO2-Emissionen und radioaktivem Abfall enthalten. 

Eine Auflistung der relevanten Emissionswerte je Technologie ist im Dokument CO2-Werte für Stromkennzeichnung zu finden.

Die HKSV legt fest, dass die Stromlieferanten den Endverbrauchern diese Stromkennzeichnung bis spätestens Ende des folgenden Kalenderjahres zustellen müssen.

Pronovo publiziert jährlich anfangs September das Cockpit Stromkennzeichnung mit den zum Vorjahr gemeldeten Zahlen.

Der VSE als Branchendachverband sowie die Pronovo AG betreiben gemeinsam die Internetplattform «Stromkennzeichnung», auf welcher sämtliche Stromlieferanten bis spätestens Ende Juni des Folgejahres ihren Lieferantenmix veröffentlichen müssen. Die Lieferantenmixe werden im Herkunftsnachweissystem deklariert und von dort an die Internetplattform übertragen. Dadurch können Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Stromkennzeichnungen der einzelnen Stromlieferanten einsehen und miteinander vergleichen.

Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie im Leitfaden zur Stromkennzeichnung des BFE.

Das Diagramm zeigt den Schweizer Liefermix – Lieferjahr 2023