Alles zum Thema Herkunftsnachweise
- Facts StromkennzeichnungSchweizer Stromlieferanten müssen Ihren Endkunden mindestens einmal jährlich eine Stromkennzeichnung ausweisen.
- Informationen zu HKNDer Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen.
- DauerauftragMit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.
- Informationen zu ErsatznachweisenErsatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt.
- Vermarktung von StromJeder Anlagenbetreiber, welcher seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfassen lässt, kann diese frei vermarkten.
- EigenverbrauchsregelungAlle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen.
- MehrwertsteuerpraxisMehrwertsteuer in Kombination mit Herkunftsnachweise
- Erfassung bis zur EntwertungVollständiger Prozessbeschrieb für die Erfassung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- Erfüllung der ErfassungspflichtBetreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.