Ist es möglich meine PV-Anlage, welche bereits mit einer Einmalvergütung gefördert wurde, in mehrere kleine Anlagen aufzuteilen?

Ja, die Aufteilung einer PV-Anlage in mehrere kleine Anlagen ist grundsätzlich möglich. Sie hat jedoch Auswirkungen auf die Förderung der daraus resultierenden Anlagen.

Bei der Aufteilung einer geförderten Anlage wird ein Teil der erhaltenen Förderung zurückgefordert.

Beispiel:
Ein Anlagenbetreiber hat für seine PV-Anlage mit 20 kW eine Einmalvergütung erhalten. Nun möchte er diese Anlage in zwei eigenständige Anlagen mit einer Leistung von je 10 kW aufteilen. Dabei gilt:

  • Eine der beiden Anlagen bleibt weiterhin förderberechtigt.
  • Für die andere Anlage fordert Pronovo den Förderbeitrag für die restliche Mindestlaufzeit anteilsmässig zurück. Eine neue Förderung dieser Anlage ist nicht mehr möglich.

Begründung:
Eine geförderte Anlage muss für die Laufzeit der Betriebspflicht mit ihrer vollen Leistung in Betrieb sein (Art. 33 EnFV). Die ursprüngliche Anlage wurde durch die Aufteilung in zwei Anlagen um 10 kW verkleinert. Deshalb wird die für diesen Teil der Leistung erhaltene Förderung anteilsmässig für die verbleibende Betriebsdauer zurückgefordert. Nach der Aufteilung gilt die zweite Anlage nicht mehr als förderwürdige Anlage, da sie die Kriterien einer « neuen Anlage» (Art.3 EnFV) nicht erfüllt.

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