Dies ist grundsätzlich möglich.
Werden zwei oder mehrere Anlagen zu einer einzigen Anlage zusammengeschlossen, so muss dies Pronovo unverzüglich mitgeteilt werden. Eine Vorinformation an Pronovo ist wünschenswert. Wurde für die Anlagen ein Grundbeitrag ausbezahlt, so werden diese teilweise zurückgefordert, da es sich nach der Zusammenlegung nur noch um ein Projekt (eine PV-Anlage) handelt.
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