Es ist zu beachten, dass eine Standortverschiebung Auswirkung auf die ausbezahlte Einmalvergütung hat.
Bezogen auf die Einmalvergütung sind Standortverschiebungen auf ein anderes Grundstück nur bei wirtschaftlich eng zusammenhängenden Bauten innerhalb derselben Betriebsfläche zulässig. Erfolgt die Standortverschiebung auf ein Grundstück, welches dieses Kriterium nicht erfüllt, so fordert Pronovo die ausbezahlte Einmalvergütung ganz oder anteilsmässig zurück.
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