Habe ich Anspruch auf den Parkflächenbonus?

Anlagen ab einer Leistung von 100 kW mit einem Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2025 haben Anspruch auf den Parkflächenbonus, wenn sich die Anlage auf einem dauerhaften, bisher unüberdachten Parkplatzareal befindet. Der Bonus kann sowohl der Einmalvergütung für grosse Anlagen (GREIV) als auch der hohen Einmalvergütung (HEIV) gewährt werden – einschliesslich jener, die durch Auktionen festgelegt werden. Der Bonus beträgt CHF 250 pro kW installierter Leistung.

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