- Wenn eine Drittperson die gleitende Marktprämie bzw. die Einmalvergütung beansprucht, wird eine unterzeichnete Abtretung/Zession benötigt.
- Das Formular für die Zession wird im Kundenportal generiert.
- Sofern die/der künftige Anlagenbetreibende gleichzeitig die gleitende Marktprämie bzw. die Einmalvergütung beansprucht, ist keine Abtretung/Zession notwendig.
- Wenn die Anlage einer Firma gehört und die Auszahlung an eine Privatperson mit Firmenzugehörigkeit gehen soll, ist die Abtretung/Zession dieser Person ebenfalls notwendig. Beispiel: Wenn Frau Meier Anlagenbetreiberin ist und durch deren Firma Meier AG eine gleitende Marktprämie beansprucht wird, so muss Frau Meier der Meier AG eine schriftliche Abtretung/Zession dafür ausstellen. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn die Anlage der AG gehört und die Auszahlung an die Privatperson, Frau Meier zu erfolgen hat.
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