Nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der Anlage beginnt die Vergütungsdauer, welche auf 20 Jahre festgesetzt ist und nicht unterbrochen werden kann.
Nach der Bearbeitung der vollständigen IBM verfügt die Vollzugsstelle Pronovo über den entsprechenden Vergütungssatz.
Der Vergütungssatz bestimmt sich anhand des Referenzanlagenprinzips. Die Windenergieanlagen werden gestützt auf die Höhenlage, auf der sie errichtet werden, in drei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie I: < 1000 m über Meer;
- Kategorie II: 1000-1700 m über Meer;
- Kategorie III: >1700 m über Meer
Massgebend für die Bestimmung der Höhenlage ist die Oberkante des Fundaments der Anlage.
Die Auszahlung der gleitenden Marktprämie erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen. Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende des Folgequartals nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:
| Produktion | Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis | Vergütung Anlagenbetreiber bis |
| 1. Quartal | spätestens Ende April | Ende Juni |
| 2. Quartal | spätestens Ende Juli | Ende September |
| 3. Quartal | spätestens Ende Oktober | Ende Dezember |
| 4. Quartal | spätestens Ende Januar | Ende März |
Bei einer Grosswindanlage wird abhängig vom effektiven Ertrag nach frühestens fünf Jahren der Vergütungssatz für den Rest der Vergütungsdauer abgesenkt. Im Rahmen dieser Überprüfung wird der definitive Tarif für die verbleibenden Jahre berechnet.
Wurde vom Bundesamt für Energie ein Projektierungsbeitrag ausbezahlt, so ist dieser mit der Aufnahme ins Förderprogramm GMP wieder zurückzuerstatten.