Inbetriebnahme / Beglaubigung

Nach Erhalt der ersten Verfügung ist die Anlage mit einer Frist von zwölf Jahren in Betrieb zu nehmen. Spätestens ein Monat nach Inbetriebnahme muss eine Inbetriebnahmemeldung (IBM) eingereicht werden. Diese muss enthalten:

  • Inbetriebnahmedatum
  • Änderungen zum Gesuchsformular
  • Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis inkl. Mess- und Prüfprotokolle
  • Beglaubigung der Anlagedaten

Dazu ist das Formular zur Beglaubigung von Windenergieanlagen zu verwenden und sich mit einer akkreditierten Auditorin oder einem akkreditierten Auditoren in Verbindung zu setzen.

Es wird empfohlen, die Beglaubigung mit ihren Anhängen per Einschreiben zu versenden.

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