IB Windenergie

Investitionsbeitrag Windenergie

Der Investitionsbeitrag (IB) ist ein Förderinstrument des Bundes zur Förderung von erneuerbaren Energien. Im Zuge der Änderung des Energiegesetzes und der Energieförderungsverordnung zum 01.01.2025 wird der Investitionsbeitrag IB von Pronovo abgewickelt und ist neben der gleitenden Marktprämie (GMP) eine Möglichkeit, Windenergieanlagen finanziell zu fördern.

Bei Anlagen, die sowohl für die Förderinstrumente IB als auch für GMP qualifiziert sind, muss bei der Gesuchseinreichung ein Wahlrecht für das eine oder andere Instrument ausgeübt werden. Die getroffene Wahl gilt dann auch für weitere erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Anlage.

Ab dem 01.01.2025 wird der Investitionsbeitrag für Windenergieanlagen anhand des Referenzanlagenprinzips bestimmt (Art. 87a EnFV). Die Ansätze je Kategorie sind in Anhang 2.4 EnFV festgelegt.

  • Gesuch hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Projektfortschrittsmeldung (PFM) hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Inbetriebnahme / Beglaubigung hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Nach der Inbetriebnahme hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Auszahlung hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Q&As hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gesuch

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    Das Gesuch um einen Investitionsbeitrag ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) einzureichen. Pro Windturbine muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden. Die Gesuchsformulare sind ab Dezember 2024 auf der Webseite von Pronovo aufgeschaltet. Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Gesuche können ab 1. Januar 2025 (Poststempel) eingereicht werden. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
    • Für den Projektperimeter der geplanten Windenergieanlagen müssen die Resultate einer oder mehrerer Windmessungen vorliegen. Zusätzlich muss für die geplante(n) Anlage(n) ein Ertragsgutachten erstellt worden sein. Die Windmessung und das Ertragsgutachten müssen den Anforderungen von Anhang 2.4 Ziffer 2 EnFV genügen.
    • Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
    • Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
    • Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).
    Zusicherung dem Grundsatz nach Sind die Anspruchsvoraussetzungen voraussichtlich erfüllt und stehen genügend Mittel zur Verfügung, so sichert die Vollzugsstelle den Investitionsbeitrag dem Grundsatz nach zu und setzt die voraussichtliche Höhe des Investitionsbeitrags aufgrund der geplanten Anlagenleistung fest.
  • Projektfortschrittsmeldung (PFM)

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    Für das Windenergieprojekt muss bis zur Frist von zehn Jahren nach Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach eine Projektfortschrittsmeldung (PFM) eingereicht werden. Folgende Dokumente müssen dazu eingereicht werden:
    • Rechtskräftige Baubewilligung inklusive Rechtskraftbescheinigung
    • Meldung des Projekts bei der Netzbetreiberin sowie deren Stellungnahme
    • Formular für die Projektfortschrittsmeldung
    Nach dem Einreichen der Projektfortschrittsmeldung werden die voraussichtliche Höhe des Investitionsbeitrags und der Höchstbetrag, welche in der Zusicherung dem Grundsatz nach festgesetzt wurden, aufgrund der gemäss rechtskräftiger Baubewilligung geplanten Anlagenleistung neu festgesetzt.
  • Inbetriebnahme / Beglaubigung

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    Nach Erhalt der ersten Verfügung ist die Anlage mit einer Frist von zwölf Jahren in Betrieb zu nehmen. Spätestens ein Monat nach Inbetriebnahme muss eine Inbetriebnahmemeldung (IBM) eingereicht werden. Diese muss enthalten:
    • Inbetriebnahmedatum
    • Änderungen zum Gesuchsformular
    • Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis inkl. Mess- und Prüfprotokolle
    • Beglaubigung der Anlagedaten
    Dazu ist das Formular zur Beglaubigung von Windenergieanlagen zu verwenden und sich mit einer akkreditierten Auditorin oder einem akkreditierten Auditoren in Verbindung zu setzen. Es wird empfohlen, die Beglaubigung mit ihren Anhängen per Einschreiben zu versenden.
  • Nach der Inbetriebnahme

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    Eine Anlage, für die ein Investitionsbeitrag ausbezahlt wurde, muss ab der Inbetriebnahme der Anlage, der erheblichen Erweiterung oder der erheblichen Erneuerung während mindestens 20 Jahren so gewartet werden, dass ein regulärer Betrieb sichergestellt ist.
  • Auszahlung

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    Die Auszahlung des Investitionsbeitrags erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen. Der Investitionsbeitrag wird in zwei Tranchen ausbezahlt:
    • 1. Tranche: 50 % des Höchstbetrags: bei Baubeginn
    • 2. Tranche: Differenz zwischen der 1. Tranche und dem definitiven Investitionsbeitrag: nach Eintritt der Rechtskraft der definitiven Festsetzung des Investitionsbeitrags. Die definitive Festsetzung erfolgt bei der Inbetriebnahme anhand der tatsächlich installierten Leistung.
    Die Windenergieanlagen werden gestützt auf die Höhenlage, auf der sie errichtet werden, in drei Kategorien eingeteilt:
    • Kategorie I: < 1'000 m über Meer;
    • Kategorie II: 1'000-1'700 m über Meer;
    • Kategorie III: >1'700 m über Meer
    Massgebend für die Bestimmung der Höhenlage ist die Oberkante des Fundaments der Anlage. Die Ansätze betragen:
    Kategorie  Ansatz in Fr./kW 
    I  1'300 
    II  1'500 
    III  1'650
  • Q&As

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    Ich habe einen Projektierungsbeitrag erhalten. Ist dieser mit einem Investitionsbeitrag kombinierbar? Der Projektierungsbeitrag wird an den Investitionsbeitrag angerechnet. Der Projektierungsbeitrag wird zurückgefordert, wenn eine neue Anlage oder die erhebliche Erweiterung einer Anlage trotz Erhalt einer Baubewilligung nicht realisiert wird. Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung? Falls eine Frist aus unverschuldeten Gründen nicht eingehalten werden kann, besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Ein Fristverlängerungsgesuch kann nur vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Die Fristverlängerung ist schriftlich mit einer Begründung und Belegen per E-Mail oder per Post einzureichen. Es wird empfohlen, die Dokumente per Einschreiben zu versenden. Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen IB erhalten hat, zur Verfügung? Der ökologische Mehrwert ist mit der Ausrichtung eines Investitionsbeitrags nicht abgegolten. Die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage stehen den Anlagenbetreibenden zur Verfügung und können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.