Inbetriebnahmemeldung / Beglaubigung

Die Neuanlage, die erhebliche Erweiterung oder die erhebliche Erneuerung ist innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach in Betrieb zu nehmen. Spätestens ein Monat nach Inbetriebnahme muss eine Inbetriebnahmemeldung (IBM) eingereicht werden. Diese muss enthalten:

  • Inbetriebnahmedatum
  • Änderungen zum Gesuchsformular
  • Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis inkl. Mess- und Prüfprotokolle

Dazu ist das Formular zur Beglaubigung von Biomasseanlagen zu verwenden und sich mit einer akkreditierten Auditorin oder einem akkreditierten Auditoren in Verbindung zu setzen.

Es wird empfohlen, die Beglaubigung mit ihren Anhängen per Einschreiben zu versenden.

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