Die Entkoppelung zwischen HKN und Ware innerhalb der Schweiz ist zulässig. Diese erlaubt es, immer zuerst die ältesten HKN zu entwerten. In Absprache mit den betroffenen Akteuren (Carbura, Avenergy und Biofuels CH) wurde festgestellt, dass damit die Problematik der begrenzten Gültigkeitsdauer in Verbindung mit der Lagerung entschärft werden kann. Dennoch wurde die Möglichkeit vorgesehen, auf Gesuch hin die Frist von 18 Monaten für die Dauer der langfristigen Einlagerung der entsprechenden Brenn- oder Treibstoffe auszusetzen. Der Nachweis der langfristigen Einlagerung ist dem Gesuch beizulegen.
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