Ist es richtig, dass im Fall «Freiwilliger Markt» nicht zwingend der Name des Endverbrauchers angegeben werden muss und die Zuweisung im freiwilligen Markt auch gebündelt für mehrere Kunden gemacht werden kann?

Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe angegeben werden. Eine endkundenspezifische Entwertung ist also nicht mehr vorgesehen.

Category: eTS-eBS-de