Die Entkoppelung zwischen den HKN und der Ware ist schon im Strom- um Gasbereich möglich. Dadurch werden insbesondere der Vollzugsaufwand reduziert und die logistischen Abläufe für die Branchenakteure erleichtert. Die Entkopplung ist innerhalb der Schweiz zulässig. Bei der Ausstellung der HKN wird sichergestellt, dass die physische Menge tatsächlich vorhanden ist. Die Verwendung des ökologischen Mehrwerts ist wiederum nur möglich mit der Entwertung der HKN, um Doppelzählungen auszuschliessen.
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