Fall Bioheizöl: Können HKN auch schon beim Import entwertet werden, wenn ich Bioheizöl liefere?

Wenn das Bioheizöl an die Kompensationspflicht der Treibstoffimporteure angerechnet wird, kann der HKN bereits vom Importeur entwertet werden. Der ökologische Mehrwert wird dann beispielsweise an das Brennstoff-Kompensationsprogramm angerechnet und kann nicht weiter verwendet werden. Wenn der ökologische Mehrwert an den Endverbraucher weitergegeben werden soll, dann entwertet derjenige den HKN, der den ökologischen Mehrwert an den Endverbraucher verkauft, also z.B. der Lieferant des physischen Bioheizöls.

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