Sind Erdgastankstellen auch als Anlagen mit entsprechenden Zählern im System erfasst?

Erdgastankstellen müssen im HKN-System nicht erfasst werden. Die Erdgastankstellenbetreiber müssen vierteljährlich die vertankten Erdgasmengen an Pronovo melden, damit Pronovo die Steuerrückerstattung von CO2-Abgabe zu Mineralölsteuer kalkulieren kann.

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