Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe (private Haushalte, Industrie, Dienstleistungen, Verkehr, Landwirtschaft, Fernwärme, Elektrizität) angegeben werden. Eine endkundspezifische Entwertung ist nicht vorgesehen. Vorbehalten bleiben andere spezialrechtliche (z.B. kantonale) Regulierungen.
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