Ist es immer noch möglich, HKN für mehrere Kunden durch die Zuweisung des Instruments «freiwillige Kompensation» global zu stornieren (ohne Tausende von Einzelstornierungen vornehmen zu müssen), bspw. wenn man einen bestimmten Prozentsatz an Biogas an alle Kunden liefert?

Bei der Entwertung der HKN muss die Verbrauchergruppe angegeben werden, auch wenn die HKN im freiwilligen Markt eingesetzt werden. Eine endkundspezifische Entwertung ist nicht mehr vorgesehen. Vorbehalten bleiben andere spezialrechtliche (z.B. kantonale) Regulierungen.

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