Wann habe ich Anspruch auf eine hohe Einmalvergütung (HEIV)?

Im Rahmen einer hohen Einmalvergütung (HEIV) werden bis zu 60% der bei der Inbetriebnahme massgeblichen Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet. Folgende Bedingungen müssen für die Beantragung einer HEIV erfüllt sein:

  • Die Anlage muss eine Leistung von 2 kW bis 149.99 kW aufweisen
  • Die gesamte produzierte Elektrizität muss eingespeist werden
  • Die Anlage muss 20 Jahre ohne Eigenverbrauch betrieben werden
  • Die Anlage muss ein Inbetriebnahmedatum ab 01.01.2023 aufweisen

Im Jahr 2023 wird für die hohe Einmalvergütung eine Vergütung in Höhe von 450 Franken je kW Leistung gewährt. Falls die PV-Anlage zusätzlich für einen Neigungswinkelbonus berechtigt ist, wird dieser Bonus zusätzlich gewährt.

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