Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen (BKB)
Der Betriebskostenbeitrag (BKB) ist ein Förderinstrument für Biomasseanlagen. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus der Grundvergütung und gegebenenfalls einem Bonus für Wärmenutzung, einem Holzbonus oder einem Landwirtschaftsbonus. Anlagen mit 100% landwirtschaftlicher Biomasse erhalten einen höheren Landwirtschaftsbonus. Der Betriebskostenbeitrag bestimmt sich nach dem Beitragssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises und wird pro Kilowattstunde eingespeister Elektrizität entrichtet.
Die Mindestanforderungen für die Förderung richten sich nach EnFV Anhang 1.5 Ziffer 2 bzw. Anhang 2.3 Ziffer 3.2.
Die Vergütung durch den BKB kann frühestens zu Beginn des Folgemonats der Gesuchseinreichung oder zu einem späteren Wunschtermin erfolgen.
Der BKB kann auch für Anlagen beantragt werden, die einen Investitionsbeitrag erhalten haben.