Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen (BKB)
Der Betriebskostenbeitrag (BKB) ist ein Förderinstrument für Biomasseanlagen. Die Förderung ist vorerst begrenzt bis zum 31. Dezember 2030. Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus der Grundvergütung und gegebenenfalls einem Holz- oder einem Landwirtschaftsbonus. Anlagen mit 100% landwirtschaftlicher Biomasse erhalten einen höheren Landwirtschaftsbonus. Der Betriebskostenbeitrag bestimmt sich nach dem Beitragssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises und wird pro Kilowattstunde eingespeiste Elektrizität entrichtet.
Die Mindestanforderungen für die Förderung richten sich nach EnFV Anhang 1.5 Ziffer 2, analog den Anforderungen bei Biomasseanlagen im Einspeisevergütungssystem (EVS).
Die Anmeldung für die BKB muss mindestens 2 Wochen vor dem gewünschten Eintrittstermin eingereicht werden.