Gesuch

Ihr Gesuch zur Förderung der Biomasseanlage mit einem Betriebskostenbeitrag stellen Sie als Anlagebetreiber/in mit dem Gesuchsformular auf der Pronovo Webseite. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular stellen Sie per Post im Original zu. Falls das Gesuch durch eine/n Bevollmächtigte/n gestellt wird, reichen Sie bitte mit dem Gesuch die zugehörige Vollmacht ein.

Falls die Anlage noch nicht in Betrieb ist, bitte zusätzlich die Vorprojekt/Dokumentation zur Anlage mit dem Beleg, dass die Mindestanforderungen erfüllt sind, beilegen. Falls die Anlage schon in Betrieb ist, bitte die Informationen über die verwendeten Energieträger, das Messschema, sowie Übersichtsschema der Anlage (Systemgrenze muss ersichtlich sein) beilegen.

Achtung: Schicken Sie uns das von Ihnen unterzeichnete Gesuchsformular unbedingt per Post zu, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt (Vorgabe aus der Energieförderungsverordnung). Die Vergütung durch den BKB erfolgt dann frühestens zu Beginn des Folgemonats der Gesuchseinreichung oder zu einem späteren Wunschtermin. Wir empfehlen Ihnen, das Gesuch per Einschreiben zu schicken. Nicht per Post eingereichte Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Allfällige Änderungen können Sie handschriftlich auf dem Ausdruck vornehmen.

Mit dem Gesuch wird geprüft, ob eine Anlage förderwürdig ist. Sie erhalten von uns entweder:

  • eine Verfügung,
    wenn Ihr Projekt die Anforderungen an die Förderung (Vorgaben aus der Energieförderungsverordnung EnFV) gemäss den Angaben in dem Gesuch erfüllt.
  • eine abweisende Verfügung,
    wenn Ihr Projekt die Anforderungen an die Förderung (Vorgaben aus der Energieförderungsverordnung EnFV) nicht erfüllt.

Änderungen zum Gesuch können Sie uns schriftlich melden. Ändert der BKB-Empfänger, muss uns dieser Wechsel vom ursprünglichen BKB-Empfänger schriftlich mitgeteilt werden. Bitte verwenden Sie dafür das Formular «Anlagenbetreiberwechsel / Wechsel der berechtigten Person». Sollte sich der Standort der Anlage ändern, benötigen wir einen schriftlichen Antrag, in dem die Gründe für den Wechsel aufgeführt sind.

Ein Austritt aus dem Förderprogramm der BKB ist gemäss EnFV Art. 96j mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Quartalsende hin möglich. Wir bitten Sie uns dafür das Rückzugsformular im Original unterschrieben per Post einzureichen.

Ein Wiedereintritt ist nach Ablauf einer einjährigen Frist nach Austritt aus dem Förderprogramm der BKB wieder möglich.

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