Nach der Inbetriebnahme

Nach der Bearbeitung der vollständigen Inbetriebnahme-Meldung erhalten Sie von Pronovo eine Verfügung über Ihren Beitragssatz.

Die Auszahlung der Betriebskostenbeiträge erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Bitte teilen Sie Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS und BKB» das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls Ihre Mehrwertsteuernummer mit.

Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende Folgequartal nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:

Produktion Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis Vergütung Anlagenbetreiber bis
1. Quartal spätestens Ende April Ende Juni
2. Quartal spätestens Ende Juli Ende September
3. Quartal spätestens Ende Oktober Ende Dezember
4. Quartal spätestens Ende Januar Ende März

Der Beitragssatz wird jährlich rückwirkend festgelegt. Als Grundlage für den Beitragssatz dienen die tatsächliche Stromproduktion sowie die verwendeten Energieträger. Pronovo kontaktiert zur Abfrage letzterer Informationen jeweils anfangs Jahr die Anlagenbetreibenden. Dieser so festgelegte Beitragssatz gilt provisorisch für das aktuell laufende Jahr.

Neben dem Beitragssatz stehen dem Anlagenbetreibenden die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage zur Verfügung. Die HKN können via Dauerauftrag an einen Händler oder eine Stromlieferantin verkauft werden.

Der Betriebskostenbeitrag bestimmt sich nach dem Beitragssatz abzüglich des Referenz-Marktpreises und wird pro Kilowattstunde eingespeiste Elektrizität entrichtet. Übersteigt der Referenz-Marktpreis den Beitragssatz, wird der übersteigende Teil dem Anlagenbetreiber oder der Anlagenbetreiberin in Rechnung gestellt (vgl. Art. 96g EnFV).

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