Hinweise zur Zustimmung der Grundeigentümerschaft

  • Falls das Gebot nicht vom Grundeigentümer oder der Grundeigentümerin eingereicht wird, wird die schriftliche Zustimmung der Grundeigentümerschaft benötigt.
  • Das Formular für die Zustimmung der Grundeigentümerschaft wird im Kundenportal generiert.
  • Sofern die/der künftige Anlagenbetreibende gleichzeitig Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sich die Anlage befindet, ist keine Zustimmung notwendig. Bei Grundstücken, welche sich im Mit- oder Gesamteigentum von mehreren Personen befinden, wird keine Zustimmung der weiteren Eigentümerinnen oder Eigentümer verlangt.
  • Wenn die Anlage einer Firma und das Grundstück einer Person mit Firmenzugehörigkeit gehört, ist die Zustimmung dieser Person ebenfalls notwendig. Beispiel: Wenn auf dem Grundstück von Frau Meier durch deren Firma Meier AG eine PV-Anlage gebaut wird, so muss Frau Meier der Meier AG eine schriftliche Zustimmung dafür ausstellen. Dies gilt auch im umgekehrten Fall, wenn das Grundstück der AG gehört und die PV- Anlage der Privatperson.
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