Die Rahmenbedingungen für den inländischen Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien sollen verbessert und damit die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz erhöht werden. Das geht aus der Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes (EnG) hervor. Der Bundesrat hat diese Ergebnisse an seiner Sitzung vom 11. November 2020 zur Kenntnis genommen. Er hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Revisionen des EnG und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zu einem Mantelerlass unter dem Namen «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» zusammenzuführen und ihm die entsprechende Botschaft bis Mitte 2021 vorzulegen.
Bundesrat zur sicheren Stromversorgung mit erneuerbaren Energien vom 11.11.2020