Kann ich eine Einmalvergütung beantragen, auch wenn meine Anlage nicht am öffentlichen Netz angeschlossen ist?

Ja, erfüllt diese sogenannte Inselanlage die üblichen Fördervoraussetzungen (z.B. minimale und maximale Leistung, definierter Standort), kann sie mit einer Einmalvergütung gefördert werden. Inselanlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab 1.1.2013 sind als Neuanlagen förderwürdig.

Auf einem Grundstück, auf welchem bereits eine Solaranlage besteht, darf eine Inselanlage gefördert werden, wenn es sich effektiv um eine solche handelt. Diese darf also keine Verbindung zum Netz haben. Zwischen den Anlagen und auch zwischen der Inselanlage sowie dem Netz darf keine Verbindung bestehen.

Inselanlagen werden als eigenständige Anlagen mit einem Grund- und einem Leistungsbeitrag gefördert. Dies ist mit in Krafttreten der EnFV 01.01.2018 möglich geworden. Pronovo beurteilt seit dem 01.05.2020 die Gesuche entsprechend. Gesuche, die unter bisheriger Praxis abgewiesen worden sind, können erneut gestellt werden.

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