Habe ich für meine nicht geförderte Anlage trotzdem Anrecht auf Herkunftsnachweise?

Ja! Die Ausstellung von Herkunftsnachweisen ist unabhängig zur Einmalvergütung.

Um eine reine HKN-Anlage zu erfassen, melden Sie sich bei Ihrem Netzbetreibenden oder Auditor*in, falls die Gesamtwechselrichterleistung grösser als 30 kVA beträgt.

Viele Energieversorger oder Händler sind zudem bereit, die Herkunftsnachweise von Anlagenbetreiber*innen zu erwerben.

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