Kann ich für meine Erweiterung einer Photovoltaikanlage eine Einmalvergütung beantragen?

Ja, grundsätzlich werden auch Erweiterungen mit einem Leistungsbeitrag (abhängig von der Leistung der Anlage) gefördert. Ein Pauschalbetrag pro Anlage wird dabei jedoch nicht mehr ausbezahlt. Die Erweiterung muss über eine zusätzliche Leistung von mindestens 2 kW verfügen und an die Grundanlage angeschlossen sein.

Bitte beachten Sie: Für Photovoltaikanlagen, für die bereits vor dem 1. Januar 2018 eine Einmalvergütung beantragt oder erhalten wurde und deren Gesamtleistung ebenfalls vor diesem Datum 30 kW oder mehr betrug, besteht kein Anspruch auf eine Einmalvergütung für die Leistung ab 30 kW.

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