Ein Gesuch um Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) kann nur für Anlagen mit einer Leistung von über 100 kW eingereicht werden.
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Ein Gesuch um Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) kann nur für Anlagen mit einer Leistung von über 100 kW eingereicht werden.