Die Betreiber von Stromproduktionsanlagen mit einer Anschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihre Anlage im von Pronovo betriebenen Herkunftsnachweissystem (SHKN) erfassen zu lassen. Die im Herkunftsnachweissystem erfassten Anlagedaten müssen von einem für diesen Anlagentyp durch die SAS akkreditierten Auditor beglaubigt werden. PV-Anlagen bis 100 kW dürfen auch durch die Betreiberin der Messstelle (Netzbetreiberin) oder kontrollberechtigte Person (unabhängiges Kontrollorgan) beglaubigt werden.
Die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht erfolgt in drei Schritten:
Schritt 1: Melden der erfassungspflichtigen Anlage
Kontaktieren Sie einen für diesen Anlagentyp zur Beglaubigung berechtigte Stelle Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Termin für das Audit Ihrer Anlage.
Für die Beglaubigung Ihrer Anlage sind die folgenden beglaubigende Stellen autorisiert:
- Akkreditierte Auditunternehmen unabhängig von der Technologie und Leistung Ihrer Anlage: Liste der akkreditierten Auditoren
- Die Betreiberin der Messstelle (Netzbetreiberinnen) und kontrollberechtigte Personen (Kontrollorgan) dürfen PV-Anlagen mit weniger als 100 kW beglaubigen: Liste der kontrollberechtigten Personen
Schritt 2: Erfassung der Anlage im Herkunftsnachweissystem
- Die beglaubigende Stelle erhebt die relevanten Daten Ihrer Anlage im Rahmen einer Begehung vor Ort und beglaubigt diese.
- Die beglaubigende Stelle erfasst für Sie die beglaubigten Anlagendaten entweder im SHKN (für reine HKN-Anlagen), oder im Pronovo Kundenportal (für Einmalvergütungsanlagen) bzw. auf dem physischen Beglaubigungsformular (bei EVS- bzw. MKF-Anlagen). Die Beglaubigung muss spätestens im Folgemonat nach der Inbetriebnahme bei Pronovo eingehen.
- Nach Erhalt der vollständigen Beglaubigung wird das Kraftwerk von Pronovo im SHKN freigeschaltet.
Schritt 3: Melden der Produktionsdaten
- Kontaktieren Sie Ihre Netzbetreiberin (Betreiberin der Messstelle) und vereinbaren Sie mit ihr, wie die Energiedaten der gesamten produzierten Energiemenge jeden Monat an das SHKN übermittelt werden.
- Die Netzbetreiberin ist dafür zuständig die Energiedaten der gesamten produzierten Energiemenge an Pronovo zu übertragen.
- Bei Anlagen über 30 kVA wechselstromseitiger Nennleistung ist die automatisierte Meldung der Produktionsdaten direkt von der Messstelle aus verpflichtend. Pronovo empfiehlt diese Messung auch bei Anlagen unter 30 kVA einzusetzen. Weitere Informationen zur elektronischen Meldung von Produktionsdaten finden Sie im «Leitfaden zur Beglaubigung von Anlage- und Produktionsdaten«.
Alles zum Thema Herkunftsnachweise
- Herkunftsnachweise (HKN)Der Hauptzweck der Herkunftsnachweise (HKN) ist es, gegenüber den Endverbrauchern Transparenz zu schaffen.
- DauerauftragMit Daueraufträgen können Anlagenbetreiber die Herkunftsnachweise (HKN) ihrer Anlage an einen Stromhändler oder Stromlieferanten übertragen und somit den ökologischen Mehrwert ihrer Stromproduktion vermarkten.
- Vermarktung von StromJeder Anlagenbetreiber, welcher seine Anlage für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen erfassen lässt, kann diese frei vermarkten.
- StromkennzeichnungSchweizer Stromlieferanten müssen Ihren Endkunden mindestens einmal jährlich eine Stromkennzeichnung ausweisen.
- EigenverbrauchsregelungAlle Anlagenbetreiber haben das Recht, die eigenerzeugte Elektrizität vor Ort selbst zu verbrauchen.
- MehrwertsteuerpraxisMehrwertsteuer in Kombination mit Herkunftsnachweise
- Prozess Erfassung bis EntwertungVollständiger Prozessbeschrieb für die Erfassung und Entwertung von Herkunftsnachweisen
- Anleitung Erfüllung der ErfassungspflichtBetreiber von Anlagen mit einer Netzanschlussleistung von über 30 kVA haben die Pflicht, ihr Kraftwerk im Herkunftsnachweissystem erfassen zu lassen.
- Anleitung ErsatznachweiseErsatznachweise werden für Produktionsmengen aus konventionellen Kraftwerken in AIB-Ländern ausgestellt.