GMP Biomasse

Gleitende Marktprämie Biomasse

Die gleitende Marktprämie (GMP) ist ein Förderinstrument des Bundes zur Subvention von erneuerbaren Energien. Im Zuge der Änderung des Energiegesetzes und der Energieförderungsverordnung zum 01.01.2025 ist diese GMP neben dem Investitionsbeitrag (IB) und dem Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen (BKB) eine Möglichkeit, Biomasseanlagen finanziell zu fördern.

Anlagen, die bereits eine Mehrkostenfinanzierung (MKF), eine Einspeisevergütung (EVS), einen Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen (BKB) oder einen Investitionsbeitrag (IB) erhalten, haben kein Anrecht auf eine GMP.

Bei Anlagen, die sowohl für die Förderinstrumente IB / BKB als auch für GMP qualifiziert sind, muss bei der Gesuchseinreichung ein Wahlrecht für das eine oder andere Instrument ausgeübt werden. Die getroffene Wahl gilt dann auch für weitere erhebliche Erneuerungen oder Erweiterungen dieser Anlage.

Die Höhe des  der GMP wird anhand der jährlichen Produktion der Anlage festgelegt. Der ausbezahlte Förderbeitrag setzt sich aus diesem Beitragssatz abzüglich des Referenzmarktpreises und abzüglich eines Preises für die Herkunftsnachweise (HKN) zusammen. Die Vergütung ist somit stark marktorientiert.

Es besteht die Möglichkeit der Auszahlung zusätzlicher Boni – beispielsweise für landwirtschaftliche Biomasseanlagen (ganzjährig) sowie Holzkraftwerke (im Winter). Die Mindestanforderungen für die Förderung sind der EnFV in Anhang 1.5 Ziffer 2 zu entnehmen.

  • Gesuch hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Inbetriebnahme / Beglaubigung hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Nach der Inbetriebnahme hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Q&As hover-icon visually-hidden active-icon visually-hidden
  • Gesuch

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    Das Gesuch um eine gleitende Marktprämie ist bei der Vollzugsstelle (Pronovo AG) einzureichen. Die Gesuchsformulare sind ab Dezember 2024 auf der Webseite von Pronovo aufgeschaltet. Dieses Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an die Pronovo AG zu senden, ebenso wie eine eventuelle Vollmacht. Gesuche können ab 1. Januar 2025 (Poststempel) eingereicht werden. Dabei müssen folgende Punkte beachtet werden:
    • Ein Gesuch kann erst gestellt werden, wenn eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt oder – sofern für ein Projekt keine Baubewilligung erforderlich ist – die Baureife des Projekts nachgewiesen ist.
    • Das Gesuch muss vollständig eingereicht werden. Alle erforderlichen Anhänge sind auf dem Gesuchsformular aufgelistet. Eine unvollständige Einreichung wird retourniert.
    • Das Gesuchsformular ist im Original mit allen erforderlichen Beilagen per Post einzusenden, da der Poststempel als Anmeldedatum gilt. Nicht per Post eingesendete Gesuche sind ungültig und werden nicht bearbeitet. Es wird empfohlen, das Gesuch per Einschreiben zu versenden.
    • Spätere Änderungen zum Gesuch können Pronovo schriftlich mitgeteilt werden. Dies beinhaltet sowohl Änderungen in den Angaben als auch Änderungen des Anlagenbetreibers bzw. der Anlagenbetreiberin (Wechsel Anlagenbetreibende/r) oder Änderungen des Standorts der Anlage (bitte mit Begründung).
    Mit dem Gesuch wird die Förderwürdigkeit der Anlage geprüft. Gesuchstellende erhalten nach der Prüfung von Pronovo eine
    • zusichernde Verfügung, wenn das Projekt die Anforderungen an die Förderung gemäss EnFV und den Angaben auf dem Gesuch erfüllt
    oder eine
    • abweisende Verfügung, wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.
    Reichen die Mittel nicht für eine sofortige Berücksichtigung aller Gesuche aus, so werden die Projekte in eine Warteliste aufgenommen.
  • Inbetriebnahme / Beglaubigung

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    Die Neuanlage, die erhebliche Erweiterung oder die erhebliche Erneuerung ist innerhalb von drei Jahren ab Erhalt der Verfügung dem Grundsatz nach in Betrieb zu nehmen. Spätestens ein Monat nach Inbetriebnahme muss eine Inbetriebnahmemeldung (IBM) eingereicht werden. Diese muss enthalten:
    • Inbetriebnahmedatum
    • Änderungen zum Gesuchsformular
    • Abnahmeprotokoll oder Sicherheitsnachweis inkl. Mess- und Prüfprotokollen
    • Beglaubigung der Anlagedaten
    Dazu ist das Formular zur Beglaubigung von Biomasseanlagen zu verwenden und sich mit einer akkreditierten Auditorin oder einem akkreditierten Auditoren in Verbindung zu setzen. Es wird empfohlen, die Beglaubigung mit ihren Anhängen per Einschreiben zu versenden.
  • Nach der Inbetriebnahme

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    Nach der tatsächlichen Inbetriebnahme der Anlage beginnt die Vergütungsdauer, welche auf 20 Jahre festgesetzt ist und nicht unterbrochen werden kann. Erfüllt die Anlage auch nach der Inbetriebnahme die Anspruchsvoraussetzungen, so verfügt die Vollzugsstelle Pronovo über den entsprechenden provisorischen Vergütungssatz. Die Auszahlung der gleitenden Marktprämie erfolgt durch Pronovo zulasten des Netzzuschlagsfonds. Das gewünschte Auszahlungskonto sowie allenfalls die Mehrwertsteuernummer sind Pronovo mit dem Formular «Zahlungsinformationen für EVS, GMP, IB und BKB» mitzuteilen. Liegen Pronovo die vollständigen Unterlagen und die Produktionsdaten vor, erfolgt eine quartalsweise Vergütung. Aufgrund der Erfassungsfristen und der vierteljährlichen Auszahlungsperiodizität erfolgt der Vergütungslauf jeweils per Ende des Folgequartals nach Ablauf des Produktionsquartals wie folgt:  
    Produktion Erfassung der Produktionsmenge durch den Netzbetreiber bis Vergütung Anlagenbetreiber bis
    1. Quartal spätestens Ende April Ende Juni
    2. Quartal spätestens Ende Juli Ende September
    3. Quartal spätestens Ende Oktober Ende Dezember
    4. Quartal spätestens Ende Januar Ende März
    Bei Biomasseanlagen wird anhand der von der Verteilnetzbetreiberin gemeldeten Energiedaten im Rahmen einer jährlichen Überprüfung die gleitende Marktprämie für das vergangene Jahr festgesetzt. Deren Höhe gilt ebenso als provisorischer Vergütungssatz für das nachfolgende Kalenderjahr. Die Vergütung wird vierteljährlich ausgezahlt.
  • Q&As

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    Ich möchte aus der gleitenden Marktprämie austreten. Auf welchen Zeitpunkt ist das möglich? Ein Austritt aus dem System der gleitenden Marktprämie ist nicht möglich: Die gleitende Marktprämie sichert den Betreibenden während der Vergütungsdauer gegen die wesentlichen Marktrisiken ab und sorgt für stabile Geldflüsse (Einnahmen sinken nicht unter den Vergütungssatz). Besteht die Möglichkeit auf eine Fristverlängerung? Falls eine Fristverlängerung beantragt werden muss, ist vor Ablauf der Frist eine schriftliche Anfrage mit der Begründung per E-Mail an info@pronovo.ch oder per Post einzureichen. Stehen die Herkunftsnachweise (HKN) den Betreibenden einer Anlage, welche einen GMP erhalten hat, zur Verfügung? Der ökologische Mehrwert ist mit der GMP nicht abgegolten. Neben dem Vergütungssatz stehen den Anlagenbetreibenden die Herkunftsnachweise (HKN) der Anlage zur Verfügung. Die HKN können via Dauerauftrag an eine Stromlieferantin verkauft oder frei gehandelt werden.