Das Einspeisevergütungssystem wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei. Der Zuschlag ist aktuell per Gesetz auf maximal 2.3 Rp./kWh begrenzt. Mit dem aktuellen Stromverbrauch in der Schweiz stehen damit maximal rund 1.38 Mia. Franken jährlich als Fördermittel zur Verfügung. (Annahme: Jährlicher Schweizerischer Stromendverbrauch 60TWh)
Die Nachfrage nach dem Einspeisevergütungssystem ist grösser als die zur Verfügung stehenden Fördermittel. Aus diesem Grund wird eine Warteliste geführt.
Das BFE wickelt die Entgegennahme und die Verwaltung der Zuschläge auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze ab.
Der Netzzuschlag teilt sich in folgende Verwendungszwecke auf:
Quelle BFE „Energiestrategie 2050 nach der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017“
Weitere Informationen zur Herkunft der Fördergelder und zum Zuschlag finden Sie auf der Informationsseite des BFE.
Alles zum Thema EVS
- Gesuch bis VergütungBeschreibung des Verfahrens zur Erlangung einer Vergütung
- VergütungDer Vergütungssatz für Elektrizität aus erneuerbaren Energien wird anhand von Referenzanlagen pro Leistungsklasse berechnet
- ErweiterungBestehende Anlagen dürfen im EVS unbegrenzt erweitert werden. Dabei kommt es jedoch zu einer Tarifreduktion.
- Netzbetreiber und AuditorenNetzbetreiber und Auditoren sind im Prozess der Erlangung einer Vergütung mehrfach beteiligt.
- Facts EVSGenerelle Informationen zum Einspeisevergütungssystem
- Herkunft FördergelderDas EVS wird über einen Zuschlag auf den Strompreis finanziert. Damit trägt jeder Endverbraucher zur Förderung der erneuerbaren Energien bei.
- DirektvermarktungDie marktorientierte Einspeisevergütung.
- GeschäftsprozesseWelche Akteure sind an der Zahlung der Vergütung wie beteiligt?