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Stromkennzeichnung schafft Transparenz

02 Mar 2020
Am 17. Februar 2020 hat das BFE die Zahlen zur Stromkennzeichnung 2018 publiziert. Die Einführung der Volldeklaration trägt Früchte. Bild: Stromkennzeichnung Schweiz 2018 Einmal im Jahr informieren uns unsere Energieversorger mit der Stromkennzeichnung über die Herkunft des gelieferten Stroms. Basis für die Stromkennzeichnung sind die Herkunftsnachweise, welche Pronovo im Herkunftsnachweis-System verwaltet. Volldeklaration trägt Früchte Die Qualität der Stromkennzeichnung bemisst sich am Anteil der «nicht überprüfbaren Energieträger». Was zunächst paradox erscheint, ergibt durchaus Sinn: Je kleiner der Anteil «nicht überprüfbarer Energieträger» (= unbekannte Herkunft), umso vollständiger und damit transparenter wird die Stromkennzeichnung. Mit dem neuen Energiegesetz wurde 2018 die Volldeklaration eingeführt. Volldeklaration heisst, dass jede an einen Endkunden gelieferte Kilowattstunde Strom mit einem Herkunftsnachweis belegt werden muss. Mit der Volldeklaration konnte der Anteil «nicht überprüfbare Energieträger» von 16.1% (2017) im Jahr 2018 auf 6.25% reduziert werden, was einen schönen Erfolg darstellt. In der Stromkennzeichnung für 2020 sollte dieser Anteil gegen 0% sinken, wenn die heute noch zulässige Ausnahmeregel zur Volldeklaration nicht mehr angewendet werden darf. Individuelle Auskünfte auf stromkennzeichnung.ch  Zusammen mit dem VSE betreibt Pronovo die Plattform stromkennzeichnung.ch. darauf lassen sich spezifische Informationen zu einem bestimmten Stromlieferanten finden. Diese Plattform wurde 2020 grundlegend neu aufgesetzt und präsentiert sich nun in einem frischen Design. Links