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Bundesrat verabschiedet Revision von Verordnungen im Energiebereich

24 Oct 2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23.10.19 eine Teilrevision der für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien relevanten Energieförderungsverordnung (EnFV) beschlossen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Absenkung der Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. April 2020:
    • Photovoltaik-Anlagen im Einspeisevergütungssystem erhalten mit einer Inbetriebnahme ab 1 April 2020 9 Rp./kWh.
    • Der Grundbeitrag bei Einmalvergütungen beträgt bei einer Inbetriebnahme ab 1. April 2020 Fr. 1000.- für angebaute Anlagen und Fr. 1100.- für integrierte Anlagen (die Leistungsbeiträge bleiben unverändert).
  • Die Projektfortschritts- und Inbetriebnahme-Fristen von Geothermie-Projekten werden verlängert.
  • Die Formel zur Berechnung des Vergütungssatzes bei Erweiterungen von Biomasse- und Wasserkraft-Anlagen wurde präzisiert.

Die revidierte EnFV tritt auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Medienmitteilung des BFE.