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EVS-Anlagen: Erläuterungen zu den Vertragskündigungsschreiben der Energiepool Schweiz AG

10 Oct 2018
Sehr geehrte Damen und Herren Eventuell haben Sie kürzlich von der Energiepool Schweiz AG (EPS) ein Schreiben mit dem Titel „Kündigung des Vertrages zur Energieübernahme in die BG-EE“ erhalten. Wir möchten in unserem Namen folgende Präzisierungen anbringen. Die Vertragskündigungen haben keine Auswirkungen auf die Auszahlung, den Vergütungstarif oder die Vergütungsdauer der Einspeisevergütung. Dies gilt für sämtliche Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber, die dieses Schreiben erhalten haben.   Verfügt Ihre EVS-Anlage über eine automatische Lastgangmessung oder einen Smart Meter? Die Energie von EVS-Anlagen, die mit einer Lastgangmessung (LGM) ausgestattet sind, wird von der Bilanzgruppe Erneuerbare Energien (BG-EE) übernommen. EPS als Verantwortliche der BG-EE hat mit Ihnen als Betreiberin oder Betreiber einer LGM-Anlage einen Vertrag zur Energieübernahme abgeschlossen. Da die Verantwortung der BG-EE auf den 1. Januar 2019 an die swenex – swiss energy exchange Ltd übergeht, haben Sie von der EPS eine Vertragskündigung zugestellt bekommen. Die swenex wird die Zusammenarbeit mit Ihnen in Richtlinien regeln und Sie diesbezüglich direkt kontaktieren.   Wird Ihre EVS-Anlage manuell ausgelesen, da sie nicht über eine Lastgangmessung verfügt? Die Energie von Anlagen, die über keine Lastgangmessung (nLGM) verfügen, wird nicht in der BG-EE bilanziert. EPS war bis Ende 2016 zuständig für die Auszahlung der Einspeisevergütung. Zur Regelung der Auszahlungsformalitäten hatten daher auch Betreiberinnen und Betreiber von nLGM-Anlagen einen EPS-Vertrag erhalten. Im 2017 hat Swissgrid resp. Pronovo die Auszahlung der Einspeisevergütung übernommen. Da die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und der EPS daher obsolet ist, hat das Kündigungsschreiben der EPS für Sie keine Auswirkung.